Informationsbroschüre der Stadt Bornheim

45 qualifiziert. Juristische Vorkenntnisse braucht man hingegen nicht. Die Schiedsperson muss in Bornheim wohnen und zwischen 25 und 75 Jahre alt sein. Außerdem darf sie zum Beispiel keine Vorstrafe haben oder unter Betreuung stehen. Ihr Rüstzeug erhalten Schiedspersonen in Einführungskursen des Vereins „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“. Wer Interesse hat, kann bei der Stadtverwaltung nachfragen, ob in seinem Bezirk ein Schiedsamt frei ist, und sich dann schriftlich mit kurzem Lebenslauf bewerben. Der Rat wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre; eine Wiederwahl ist möglich. Während ihrer Amtszeit sind Schiedsfrauen und -männer nicht nur als unparteiische Vermittler in Straf- und Zivilrecht tätig, sondern können sich mit dem Besuch entsprechender Seminare auch zur Fachkraft im Bereich der Mediation fortbilden lassen. Alle Infos zum Schiedswesen in Bornheim unter www.bornheim.de/schiedswesen – der QR-Code führt Sie direkt dorthin. wenn zuvor eine Streitbeilegung bei einer anerkannten Schiedsstelle gescheitert ist. Dies gilt in folgenden Fällen: • vermögensrechtliche Streitigkeiten beim Amtsgericht, deren Wert 600 Euro nicht übersteigt, • nachbarrechtliche Streitigkeiten wegen beispielsweise Überwuchs, Grenzabstand von Pflanzen oder Lärm, soweit die Einwirkung nicht von einem gewerblichen Betrieb herrührt, • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist. Bei bestimmten Strafdelikten, sogenannten Privatklagedelikten, ist ebenfalls zwingend das Schiedsverfahren vorgeschaltet. Derartige Privatklagedelikte sind: • Hausfriedensbruch, • Beleidigung, • Verletzung des Briefgeheimnisses, • leichte und fahrlässige Körperverletzung, • Bedrohung, • Sachbeschädigung. Welche Schiedsperson ist für Sie in Bornheim zuständig? Örtlich zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Bornheim hat drei Schiedsamtsbezirke: Schiedsamtsbezirk I (Hersel, Uedorf, Widdig) Schiedsamtsbezirk II (Bornheim, Brenig, Dersdorf, Roisdorf, Waldorf) Schiedsamtsbezirk III (Hemmerich, Kardorf, Merten, Rösberg, Sechtem, Walberberg) Welche Schiedsperson aktuell für Sie zuständig ist, sehen Sie auf der städtischen Homepage (siehe unten). Wie werden Sie Schiedsperson? Wer Gerechtigkeitssinn und einen guten Draht zu Menschen hat, Gespräche ergebnisorientiert moderieren und mit dem Computer umgehen kann, ist für dieses Ehrenamt Überwuchs führt häufig zu Streit unter Nachbarn.

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