Barrierefreies Wohnen in Bremen

Sie sich bitte diesbezüglich an die Pflegekasse. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pfle- gezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltend­ machung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflege- fachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen. Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld er­ halten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzlichemonatliche Leistung zumPflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege, die ohne Anrechnung der Pflege- sachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommenwerden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nacht- pflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und / oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung unterge- bracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur inTeilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombi- niert werden. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflege­ bedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompe- tenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsan­ sprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Personen die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, haben Anspruch auf eine individuelle Beratung nach § 7a SGB XI. Die Pflegeberatung kann bei der zuständigen Pflegekasse oder bei den drei Pflegestütz- punkten im Land Bremen durchgeführt werden. © Firma V/Fotolia 32 Hilfe und Unterstützung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=