Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Bühl

RATGEBER FÜR DEN STERBE- UND TRAUERFALL

Leben und Trauer verbinden Als ältestes privates Bestattungsunternehmen in Bühl, Baden-Baden und Umgebung bringen wir die wertvolle Erfahrung mit, die Hinterbliebene umfassend entlastet. Von der persönlichen Beratung über die Erledigung aller nötigen Formalitäten bis hin zur Organisation und Durchführung der Bestattung stehen wir unseren Kunden zur Seite und helfen ihnen durch eine schwere Zeit. Die eigene Hauskapelle bietet den Raum und das würdevolle Ambiente für private Trauerfeiern, die stets nach individuellen Wünschen gestaltet werden können. Ebenso richtet sich auch die Art der Bestattung ganz nach den Vorstellungen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen. Wir organisieren Erd- oder Feuerbestattungen sowie auch alternative Bestattungsmöglichkeiten. Auch zum ema Bestattungsvorsorge beraten wir gerne und erläutern unterschiedliche Möglichkeiten einer nanziellen Absicherung der Bestattungskosten. Seit über 175 Jahren vertrauen Hinterbliebene auf unsere entlastende Unterstützung. Auf unsere Erfahrung und Kompetenz können Sie sich immer verlassen.

Vorwort des Oberbürgermeisters Friedhof Altschweier kaum etwas bewegt die Menschen so sehr wie die Begegnung mit dem Tod. Einen geliebten Menschen zu verlieren und mit dieser Trauer und Leere umgehen zu müssen, ist schwer. Wer sich in solch einer Lebenssituation befindet, ist dankbar über jede helfende Hand. Sich informieren und Fragen stellen zu können, hilft, den Überblick nicht zu verlieren. Nach dem ersten, vielleicht sogar lähmenden Schock haben die Hinterbliebenen wichtige Entscheidungen bezüglich der letzten Ruhestätte zu treffen. Gerade bei der Entscheidung der Bestattungsart befinden sich die Angehörigen häufig in einem Zwiespalt zwischen traditionellen und neuen Bestattungsformen. Oftmals differiert der Wohnort der Angehörigen zu der ge- wünschten Ruhestätte des Verstorbenen. Zudem haben sich Trauerkultur und Bestattungsarten im Laufe der Zeit geändert. Waren früher Familiengrabstätten, die über Jahrzehnte gepachtet wurden, die Norm, liegt mittlerweile bei vielen Bestattungen der Schwerpunkt auf kürzeren Ruhefristen. Die Stadt Bühl hatte darauf reagiert und bereits im Jahr 2008 einen Grundsatzbeschluss zur Überplanung aller Friedhöfe gefasst. Dabei wurde auch die Friedhofssatzung überarbeitet. Ziel war es, die Möglichkeiten der Bestattung zu erweitern. Die in Bühl eingeführten neuen Grabarten werden sehr gut akzeptiert und angenommen. Diesen Weg möchten wir als Stadt auch in der Zukunft weiter beschreiten – sowohl für traditionelle als auch neue Bestattungsformen Lösungen bieten. Durch die damit verbesserte Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe können den Bürgerinnen und Bürgern in Bühl nun bedarfsgerechtere und trotzdem kostengünstige Angebote gemacht werden. Mit diesem Ratgeber soll eine Hilfestellung gegeben werden, um den individuell besten Weg zu finden. Er soll helfen, in der schwierigen Phase der Trauer Möglichkeiten einer Bestattung aufzuzeigen, die dem Verstorbenen, aber auch den Angehörigen gerecht wird. Hubert Schnurr Oberbürgermeister Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 1

Kappelwindeckstraße 24 77815 Bühl Tel. 07223 95 43 999 Hauptstraße 52 77886 Lauf Tel. 07841 67 19 699 JEDER MENSCH HINTERLÄSST SPUREN. Wir wissen diese zu würdigen. www.schlichting-bestattungen.de info@schlichting-bestattungen.de 2

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort des Oberbürgermeisters 1 Die Begleitung in Leid und Trauer 4 Die Bestattungskultur heute 5 Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten 6 Was ist zu tun? 7 Anzeige beim Standesamt 7 Bestattungsart und Bestattungsort 7 Verschiedene Formen der Bestattung 8 Friedhöfe in Bühl 12 Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 13 Blumenschmuck und Grabbetreuung 13 Versicherungen, Vereine und Banken informieren 15 Nachlass- und Vorsorgeregelung 16 Inserentenverzeichnis 17 Impressum 17 Flipping-Book Ihre Broschüre als Flipping-Book: • leicht zu blättern • übersichtlich • auch mobil! RATGEBER FÜR DEN STERBE- UND TRAUERFALL 3

Nicht jeder Kranke oder Sterbende leidet unter körperlich belastenden Beschwerden. Vielmehr sind offene Fragen zu klären. Die Betroffenen und ihre Familien sind unsicher, was auf sie zukommt. Wie sieht das Sterben aus, welche Hilfe gibt es? Wie sollen wir uns verhalten? Wie sieht es mit Essen und Trinken aus? Ist eine künstliche Ernährung angebracht? Kann unser Angehöriger zu Hause bleiben? Es gibt unendlich viele Fragen, die die ganze Familie und den Kranken beschäftigen. Oft ist jedoch eine Hemmschwelle zu überwinden, bis man darüber sprechen kann. Diese Gespräche wirken im Nachhinein in der Trauerphase als ent- lastend. Die Mitarbeiter der Hospiz- und Betreuungsdienste helfen, all diese Fragen zu ermöglichen und Gedanken in Worte zu fassen. Geschulte Mitarbeiter erkennen, welche Hilfe nötig ist und können entsprechend handeln.Trauerarbeit ist insbesondere bei Kindern sehr wichtig und notwendig. Das Bestreben ist daher, die Betroffenen zu Hause zu beraten. Es werden Kurse und Vorträge gehalten, um die Gesellschaft für dieses „Tabuthema“ zu sensibilisieren. Die Begleitung in Leid und Trauer Hospiz- und Betreuungsdienste Palliativ bedeutet, die Selbstbestimmung und die Lebensqualität der Patienten und ihrer Angehörigen durch spezielle Maßnahmen entscheidend zu verbessern. Seit 2007 besteht der gesetzliche Anspruch auf die so genannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Hierfür gibt es zwischenzeitlich Organisationen, die den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Palliativmedizin widmet sich der ganzheitlichen Behandlung und Begleitung von unheilbar Erkrankten mit einer begrenzten Lebenserwartung. Berücksichtigt werden dabei körperliche wie auch psychische, soziale und spirituelle Aspekte. Mit ausgebildeten Pflegekräften und Ärzten, Psychologen und weiterem Fachpersonal wird hier den Betroffenen Unterstützung und Hilfe geboten. Diese stehen nicht in Konkurrenz zu etablierten Diensten, sondern sind als zusätzliche Versorgung gedacht. Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Behandlung bei belastenden Beschwerden wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Atemnot, Unruhe, Angst und Depression. Beratung kann auch im Vorfeld wichtig sein, wenn bei bestimmten Erkrankungen Krisen zu erwarten sind. Wesentlich ist die Zusammenarbeit mit Hausarzt und Palliativteam. Ambulante Palliativdienste Friedhof Moos Hospiz Kafarnaum Dr.-Rumpf-Weg 7 Baden-Baden Telefon (0 72 21) 2 13 - 3 25 www.hospiz-kafarnaum.de Pallium Bühl gGmbH/ Palliative Care Team Vera Kist Eisenbahnstraße 34, Bühl Telefon (0 72 23) 99 17 50 20 www.pallium-care.de Pallium e.V. Jacqueline Schulz Eisenbahnstraße 34, Bühl Telefon (0 72 23) 99 17 50 30 www.pallium-care.de Der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit der Bestattungskultur zeigt sich auch in einem anderen Umgang mit dem Leben vor dem Tod. Gerade hier ist in den letzten Jahren das Bewusstsein für die Notwendigkeit, die Menschen auf den Umgang mit Krankheit, Tod und Trauer vorzubereiten, enorm gestiegen. PaTe – Palliativ Team Mittelbaden e.V. Rheinstraße 164 Baden-Baden Telefon (0 72 21) 36 17 80 www.pa-te.org 4

Seit jeher erfüllen Friedhöfe wichtige und in jeder Kultur bestehende individuelle Funktionen. In unserem Kulturkreis dienen sie als Ort der Beisetzung, der Trauer und des Gedenkens an die Verstorbenen. Aus diesen rituellen Funktionen heraus haben sie sich im Laufe der Zeit auch zu Orten der Begegnung, der Hoffnung und Naherholung entwickelt. Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode. Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nützlichen, die materielle mit der geistigen Welt. Hier begegnen sich Trauernde und Spaziergänger. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme wird vermittelt. Der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten. Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Wenn möglich, werden die Gräber gekennzeichnet und geschützt. Zur Erhaltung dieser wichtigen Eigenschaften sind von den Friedhofsträgern alle hierfür notwendigen Infrastruktureinrichtungen anzulegen, vorzuhalten und zu unterhalten. Die traditionellen Bestattungsformen haben sich aus den biblisch-israelitischen und den antiken griechischen und römischen Traditionen entwickelt. Die ersten Christen bestatteten ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern, Gruften oder Katakomben. Das Römische Reich kannte zur Zeit Christi sowohl Körper- als auch Brandbestattungen. Der heutige Wandel in der Begräbniskultur dokumentiert sich dadurch, dass der Trend zu alternativen Bestattungsformen, wie zum Beispiel Rasengräbern, Baumgräbern oder Pflanzengräbern deutlich festzustellen ist. Friedhof Kappelwindeck Die Bestattungskultur heute Die Bestattungskultur heute 5

• Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. • Ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen. Der Bestatter kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen: • Die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen • Bestattungsart und -ort festlegen (siehe hierzu Seite 7) • Bestattungsform festlegen (siehe hierzu Seite 8) • Sarg und Ausstattung auswählen • Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung • Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße) • Terminabsprache mit Druckerei wegen Anzeige • Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen • Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen • Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen • Für Leichenschmaus gegebenenfalls Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren • Mit Krankenkasse beziehungsweise Lebensversicherung abrechnen • Den Tod eines Rentenempfängers beim Rentendienst melden • Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen • Rentenanspruch geltend machen • Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherung beantragen • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) • Wohnung kündigen, Übergabe regeln • Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren • Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen • Gewerbe abmelden • Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden • Post umbestellen • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen • Mitgliedschaften und Abonnements kündigen • bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten • Vergleich auch Rubrik Nachlass- regelung Stadtfriedhof Bühl Stadtfriedhof Bühl Stadtfriedhof Bühl Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten Was muss ich sofort regeln? Was ist später zu erledigen? 6

Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den Verlust eines nahe stehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Die Bestattungsunternehmen können entsprechend den Wünschen der Angehörigen die Bestattung ausrichten und durchführen, sowie die Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern erledigen. So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch die Bestatter übernommen. Die Formalitäten können aber auch größtenteils von den Angehörigen selbst erledigt werden. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Helfen Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern oder auch anderen Nahestehenden, diese Situation in Ihrem Sinne zu meistern. Machen Sie darauf aufmerksam, wo die entsprechenden Unterlagen im Ernstfall zu finden sind und teilen Sie Ihren Angehörigen Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung und das Andenken an Sie mit. Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Erforderliche Unterlagen Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: • Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben, dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. Im Zweifel folgende Urkunden mitbringen: • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, • bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Bühl oder die jeweilige Ortsverwaltung in den Ortsteilen. Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden. Formalitäten und sonstige Maßnahmen Was ist zu tun? Anzeige beim Standesamt Bestattungsart und -ort Standesamt Bühl, Rathaus II, Hauptstraße 41 Telefon (0 72 23) 9 35-5 80 Friedhofsverwaltung Bühl, Rathaus V, Friedrichstraße 6 Telefon (0 72 23) 9 35-6 12 Friedhof Eisental Friedhof Weitenung 7

Erdwahlgrab Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Bestattung ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Auch die Ruhezeiten müssen berücksichtigt werden. Die Ruhezeiten für Erdbestattungen betragen auf den Friedhöfen in Bühl 25 Jahre, für Urnen und Kinder vor Vollendung des zehnten Lebensjahres sind es 15 Jahre. Bei Verwendung eines Hartholzsarges (Zulässigkeit abhängig von den Boden- verhältnissen) gilt abweichend hierzu eine Ruhezeit bei Erdbestattungen von 30 Jahren. Die generelle Grundlage für sämtliche den Friedhof betreffenden Angelegen- heiten ist die Friedhofssatzung der Stadt Bühl. Darüber hinaus gilt für die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen die entsprechende Bestattungsgebührenordnung (abrufbar unter www.buehl.de/friedhof). Verschiedene Formen der Bestattung Verschiedene Formen der Bestattung Hinsichtlich der verschiedenen Arten der Bestattung werden auf den Friedhöfen in Bühl folgende Gräber angeboten: • Rasenerdreihengrab • Rasenurnenreihengrab • Erdwahlgrab • Urnenwahlgrab • Baumurnenwahlgrab • Pflanzenurnenwahlgrab • Anonymgrab (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl) • Kinderwahlgrab • Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl) • Grabfeld für Leintuchbestattung (nur auf dem Stadtfriedhof Bühl) Die Grabformen können fast auf allen Friedhöfen der Stadtteile angeboten werden. „Steine reden nicht, aber sie haben viel zu erzählen“ Hermann Lahm Individuelle und stilvolle Grabmale Nachbeschriftung und Umgestaltung Grabeinfassung Ausstellung persönliche Beratung Hurststr. 36 I 77836 Rheinmünster I Tel.: 07227-98557 www.steinmanufaktur-vetter.de 8

Verschiedene Formen der Bestattung Das Verfügungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Diese Gräber sind als Rasenfläche angelegt, die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Es dürfen keine Blumen oder sonstiger Grabschmuck abgestellt werden. Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 Zentimeter nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Die Grabstätte ist für eine Erdbestattung ausgelegt. Ausnahmsweise darf die Urne eines Ehepartners oder eines Verwandten ersten Grades beigesetzt werden, soweit die Gesamtnutzungszeit durch die Ruhezeit des Hinzukommenden nicht überschritten wird. Eine Verlängerung der Nutzungszeit dieser Grabart oder die spätere Umwandlung in ein Wahlgrab ist ausgeschlossen. Bei dieser Grabart wird das Verfügungsrecht auf 15 Jahre erworben. Sie sind als Rasenfläche angelegt und die Pflege erfolgt ausschließlich durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht erfolgen. Es dürfen keine Blumen oder sonstiger Grabschmuck abgestellt werden. Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, die eine Größe von 40 x 40 Zentimeter nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht wird hier auf 25 Jahre erworben. Die Position dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorgesehenen Feldern, frei wählbar. Auf Wunsch der Angehörigen sind in Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung auch mehrstellige in der Breite bzw. auch Tiefgräber möglich. Zusätzlich können pro Einzelgrabstelle bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Angehörigen verpflichten sich die Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu übernehmen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens fünf bis maximal 25 Jahre verlängerbar. Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Position dieser Gräber ist auf dem Friedhof, in den dafür vorgesehenen Feldern, frei wählbar. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich zur Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit. Diese ist nach Ablauf um mindestens fünf bis maximal 15 Jahre verlängerbar. Rasenurnenreihengrab Erdwahlgrab Urnenwahlgrab Rasenerdreihengrab Rasenerdreihengrab Rasenurnenreihengrab Erdwahlgrab Urnenwahlgrab 9

Verschiedene Formen der Bestattung Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Position dieser Gräber befindet sich im Wurzelbereich von Bäumen. Die möglichen Grabplätze wurden von der Friedhofsverwaltung markiert und können hier frei gewählt werden. Die Grabfläche ist naturbelassen angelegt und wird von der Stadt Bühl gepflegt. Eine individuelle Grab- gestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Es dürfen keine Blumen oder sonstiger Grabschmuck abgestellt werden. Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 Zentimeter nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf nur als Gravur erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Pro Grab kann eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens fünf bis maximal 15 Jahre verlängerbar. Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Position dieser Gräber befindet sich in von der Friedhofsverwaltung festgelegten historischen Grabstätten beziehungsweise sonstigen bepflanzten Bereichen. Die möglichen Grabstellen wurden bereits entsprechend markiert und können hier frei gewählt werden. Die gesamte Pflege erfolgt durch die Stadt Bühl. Eine individuelle Grabgestaltung der Grabfläche kann hier nicht stattfinden. Es dürfen keine Blumen oder sonstiger Grabschmuck abgestellt werden. Das Grabmal besteht aus einer bodenbündig verlegten Grabplatte, die eine maximale Größe von 40 x 40 Zentimeter nicht überschreiten darf. Die Inschrift darf als Gravur oder mit aufgesetzten Buchstaben erfolgen. Hierfür ist ein Antrag auf Grabmalgenehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen. Pro Grab kann eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens fünf bis maximal 15 Jahre verlängerbar. Das Verfügungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Die Urne wird bei dieser Grabart in einem Feld auf dem Friedhof anonym ohne Beisein der Angehörigen beigesetzt. Es kann keine Kennzeichnung an der Grabstätte angebracht werden. Eine Grabpflege beziehungsweise das Niederlegen von Grabschmuck oder Ähnliches ist nicht möglich. Pflanzenurnenwahlgrab Anonymes Urnenreihengrab Baumurnenwahlgrab Baumurnenwahlgrab Pflanzenurnenwahlgrab Anonymes Urnenreihengrab 10

Verschiedene Formen der Bestattung Diese Grabstätte ist auf dem Stadtfriedhof eingerichtet. Es finden mehrmals jährlich Gemeinschaftsbestattungen und ökumenische Abschiedsfeiern statt. Auf dem Stadtfriedhof gibt es ein Grabfeld mit Ausrichtung nach Mekka. Die Verstorbenen werden im Sarg bis zum Grab transportiert und dort entsprechend dem religiösen Ritus bestattet. Das Verschließen des Grabes kann auf Wunsch durch Angehörige erfolgen. Einen Raum zur rituellen Leichenwaschung gibt es auf dem Friedhof nicht. Das im Islam übliche „ewige Ruherecht“ kann durch die gebührenpflichtige Verlängerung der Nutzungsrechte für die Gräber, die normalerweise zeitlich befristet sind, ermöglicht werden. Das Nutzungsrecht wird hier auf 15 Jahre erworben. Es dürfen grundsätzlich nur Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres bestattet werden. Die Angehörigen verpflichten sich die Grabpflege über die gesamte Nutzungszeit zu übernehmen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist dieses um mindestens fünf bis maximal 25 Jahre verlängerbar. Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten Leintuchbestattungen Kinderwahlgrab Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten Leintuchbestattungen Kinderwahlgrab 11

Die Stadt Bühl betreibt insgesamt neun Friedhöfe, mit einer Gesamtfläche von 10,36 Hektar. Neben dem Stadtfriedhof und dem Friedhof in Kappelwindeck befinden sich sieben weitere Friedhöfe in den Stadtteilen Altschweier, Eisental, Neusatz, Vimbuch, Weitenung, Moos und Oberbruch. Die Ortsteilfriedhöfe (mit Ausnahme von Moos und Oberbruch) werden von den dortigen Ortsverwaltungen verwaltet. Auf allen städtischen Friedhöfen befinden sich zirka 5.200 Grabstätten und es werden im Jahr zirka 280 Bestattungen durchgeführt. Auf jedem der Friedhöfe befindet sich eine Einsegnungshalle, die für eine Trauerfeier genutzt werden kann. Auf dem jüdischen Friedhof sowie dem Soldatenfriedhof Kappelwindeck finden keine Bestattungen mehr statt. Neben der Durchführung von Bestattungen sind zahlreiche Pflegearbeiten in den Grünflächen, sowie Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an den Einsegnungshallen zu erfüllen. Ebenfalls zu den Aufgaben der Mitarbeiter der Stadtgärtnerei gehört die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber sowie des jüdischen Friedhofes. Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die Vergabe der Bestattungstermine, das Führen der Friedhofskartei und den Friedhofsplänen sowie die Beratung der Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin gehören zu den Verwaltungsaufgaben beispielsweise die Erteilung der Grabmalgenehmigungen, die Überwachung der Ruhefristen, sowie viele andere Aufgaben im Bereich des Bestattungs- wesens. Für weitere Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Telefon (0 72 23) 9 35-6 12 zur Verfügung. Friedhöfe in Bühl Alle Friedhöfe im Überblick: Altschweier (Im Eichwäldele) Eisental (Weinstraße) Kappelwindeck (Hinterfeldweg) Moos (Mooser-Straße) Neusatz (Waldmattstraße) Oberbruch (Mühlstettstraße) Stadtfriedhof (Friedhofweg) Vimbuch (Sandbachstraße) Weitenung (Fremersbergstraße) Krematorium Baden-Baden GmbH · Friedhofstraße 46 · 76530 Baden-Baden Tel. 07221 93-2171 & -2172 · Fax 07221 93-2176 · E-Mail: krematorium@baden-baden.de Krematorium Baden-Baden GmbH · Friedhofstraße 46 · 76530 Baden-Baden Tel. 07221 93-2171 & -2172 · Fax 07221 93-2176 · E-Mail: krematorium@baden-baden.de Friedhöfe in Bühl 12

War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (beispielsweise Evangelische Landeskirche, Römisch-Katholische Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei beziehungsweise durch die Heirats- und Familienbücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufnehmen, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich, aber mit dem Friedhofsaufseher oder dem Bestattungsunternehmen zu vereinbaren. Trauerfeier und kirchliche Beerdigung Trauerfeier und kirchliche Beerdigung, Blumenschmuck und Grabbetreuung Einsegnungshalle Stadtfriedhof Bühl Friedhof Oberbruch Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen für Grün- und Blumenschmuck als würdigen Rahmen für eine Trauerfeier, sind die Bühler Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuelle Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vordergrund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die weitere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. Blumenschmuck und Grabbetreuung Mit Blumen bleibt die Erinnerung lebendig Wir gestalten die letzte Ruhestätte Ihrer Liebsten ganz nach Ihren Wünschen. Von der individuell gestalteten Grabneuanlage bis zur saisonalen Bepflanzung übernehmen wir gerne alle Arbeiten. Wir sind Mitglied der Genossenschaft badischer Friedhofsgärtner e.G. Blumen Müller Inh. Heiko Müller Kraftfeldstr. 1, 77815 Bühl Fon: 07223 – 21748 Fax: 07223 – 942668 info@gaertnerei-mueller.de 13

Heute schon an morgen denken. Mit uns erben und vererben Sie Ihre Immobilie erfolgreich. Wir sind die deutschlandweit ersten Immobilienmakler mit der geprüften Qualifikation „Fachmakler für Erbschafts- immobilien (EBZ)“. Unsere Kompetenz ist Ihre Sicherheit. • Professionelle Marktpreisermittlung • Diskrete Beratung zu geplanter Immobilienvererbung* • Kompetente Begleitung bei Verkauf oder Vermietung von Erbschaftsimmobilien • Vermittlung von Immobilien bei unter Betreuung stehenden Eigentümern * Keine Rechtsberatung Wüstenrot Immobilien Dominik Beier Fachmakler für Erbschaftsimmobilien (EBZ) Telefon 07223 9408378 Mobil 0152 21986906 info@immobilien-mittelbaden.de Friedhof Eisental 14

Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Rentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten Versicherten erhält die Witwe beziehungsweise der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehörigen aus. Der Vorschuss dient als Überbrückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erledigt. Der Hinterbliebenenrentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung zu stellen: Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherung Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegerwitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbe-Kasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie beispielsweise die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit gegebenenfalls für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- beziehungsweise Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei besonders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird. Sonstige Erledigungen Banken oder Sparkassen, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen erforderlich sind. Versicherungen Abteilung Ordnungsamt, Rathaus II, Hauptstraße 41 Telefon (0 72 23) 9 35-5 35 Versicherungen, Vereine und Banken informieren Friedhof Vimbuch 15

Nachlass- und Vorsorgeregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einemPartner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar beziehungsweise Rechtsanwalt. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat oder Rechtsanwalt auszuhändigen. Vorsorgeregelung Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung der Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Nachlassregelung Friedhof Neusatz Bühlertalstr. 11 · 77815 Bühl · Tel. 07223/9876-0 · Fax 07223/9876-70 · anwaelte@rassek.de · www.rassek.de 16

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· Grabmale · Gartenplastiken · Quellsteine Hans-Jürgen Jacobs Steinmetz und Steinbildhauermeister Am Froschbächle 2 · 77815 Bühl Tel. 07223 / 45 88 www.jacobs-steinbildhauerei.de info@jacobs-steinbildhauerei.de Grabmale in allen Bearbeitungstechniken. Vom handwerklichen bearbeiteten Grabmal über polierte Grabsteine bis hin zu Felsen in den verschiedensten Materialien. Individuelle Sonderanfertigungen von Grabmalen, Ornamente- und Bildhauerarbeiten nach Ihren Wünschen. Besuchen Sie unseren jederzeit geöffneten Ausstellungsgarten. Qualität aus Tradition · Gartentische und Bänke aus Naturstein · Natursteinrestaurierung

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