Familien- und Seniorenwegweiser der Stadt Butzbach

30 Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversiche- rung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflegebedürf- tige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflege- berater oder eine Pflegeberaterin infor- miert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pfle- gereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Neben privaten und staat- lichen Beratungsangeboten können sich Betroffene auch in den Pflegestützpunk- ten beraten lassen, die in gemeinsamer Trägerschaft von den Kommunen und den Pflegekassen betrieben werden. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umge- bung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege, die ohne Anrechnung der Pflegesachleis- tungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege inAnspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und/oder Sachleis- tungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehöri- gen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht wer- den. Auch die Abholung und der Rücktrans- port werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwen- dig ist, können ambulante Pflegesachleis- tungen und Pflegegeld kombiniert werden. Blick vom Griedeler Wald auf Butzbach © www.photl.com

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