Seniorenwegweiser Landkreis Calw

3. unterstützung und pflege zu hause und im heim 3.3 VERHINDERUNGS- / ERSATZPFLEGE Ist die Pflegeperson aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege / Ersatzpflege. Info: Ergänzend zum Leistungsbetrag der Verhinderungspflege können bis zu 50 % des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Ergänzend zum Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege können bis zu 100 % des Leistungsbetrags der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden. 3.2 KURZZEITPFLEGE Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf kurzzeitige Betreuung in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.774 Euro für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Info: Im Landkreis Calw bieten die meisten Alten- und Pflegeheime (Seite 24) sowie das Deutsche Rote Kreuz Kurzzeitpflegeplätze an. Weitere Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Beratungsstellen (Seite 4) Die Stiftung Innovation & Pflege steht für bedarfsgerechte, zeitgemäße und zukunftsweisende Wohnformen wie.. » Tagespflege » Zeitintensive Betreuung » Senioren-Wohnen » Ambulant betreute Wohngemeinschaften Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Stiftung Innovation & Pflege Böblingerstraße23 | 71065 Sindelfingen | Telefon 07031-72400-10 info@sip-sifi.de | www.stiftung-innovation-und-pflege.de Leben gemeinsam gestalten. 23 © Alexander Raths - stock.adobe.com

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