Seniorenwegweiser Landkreis Calw

5. finanzen Landratsamt Calw Abteilung Soziale Hilfen Vogteistraße 42 – 46, 75365 Calw 44 07051 160-255 33 07051 795-255 ÇÇ www.kreis-calw.de ERMÄSSIGUNG DER TELEFONGEBÜHR / BEFREIUNG VON RUNDFUNKGEBÜHREN Personen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, eine Behinderung haben oder über ein geringes Einkommen verfügen, können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen bzw. den Sozialtarif bei der Telefongebühr erhalten. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln ÇÇ www.rundfunkbeitrag.de Info: Für den Sozialtarif wenden Sie sich an Ihren jeweiligen Telefon- bzw. Mobilfunkanbieter. WOHNGELD Wohngeld ist eine Leistung in Form eines staatlichen Zuschusses zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums. HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften oder Mitteln sicherstellen können, haben einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Dabei handelt es sich um eine nachrangige Sozialleistung, die nur gewährt wird, wenn keine anderweitigen Ansprüche (z. B. gegenüber unterhaltspflichtigen Angehörigen, anderen Kostenträgern oder auf vorrangige Sozialleistungen) bestehen. LANDESBLINDENHILFE Blinde und hochgradig sehschwache Menschen haben einen Anspruch auf Blindenhilfe zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Info: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Calw, Abteilung Soziale Hilfen und erfragen dort Ihre zuständige Ansprechperson über das Sekretariat. 32 © pikselstock - stock.adobe.com

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