Seniorenwegweiser Landkreis Calw

7. vorsorge und todesfall ƒƒ Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Es besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. In Fällen, in denen keine Vollmacht vorliegt, wird eine rechtliche Betreuung über das Betreuungsgericht angeordnet. Info: Weitere Informationen sowie Broschüren zur Vorsorgevollmacht erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde des Landkreises Calw. Betreuungsverfügung: Sollte man keine Vollmacht erteilen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, durch eine Betreuungsverfügung Einfluss auf eine eventuell notwendig werdende gesetzliche Betreuung zu nehmen. Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung kann für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus schriftlich festgelegt werden, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. 7. VORSORGE UND TODESFALL 7.1 BETREUUNG UND VORSORGE Vorsorgevollmacht: Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinanderzusetzen. Insbesondere, wenn man durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommt, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Leider besteht häufig die Annahme, dass Ehepartner, nahe Angehörige oder vertraute Personen rechtliche Entscheidungen treffen können. Dies ist nicht der Fall! Es ist zu empfehlen, Vorsorge zu treffen, damit eigene Wünsche und Vorstellungen im Ernstfall bekannt sind und ermöglicht werden können. Folgende Fragen sollten geklärt sein: ƒƒ Wer erledigt meine Bankgeschäfte? ƒƒ Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten? ƒƒ Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen? ƒƒ Wer sucht für mich einen Platz in einem Pflegeheim? ƒƒ Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss? ƒƒ Wie werde ich ärztlich versorgt? ƒƒ Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? 34 © Andreas Ernst - stock.adobe.com

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