Herzlich willkommen Familienfreundliches Calw

Häusliche Krankenpflege Häusliche Krankenpflege kann von der Krankenkasse über­ nommen werden, wenn ein Krankenhausaufenthalt dadurch verkürzt beziehungsweise vermieden werden könnte oder nicht möglich ist. Sie erhalten in diesem Fall für die Dauer von vier Wochen eine medizinische Hilfestellung und pflegerische Maß- nahmen durch ausgebildete Pflegekräfte. Staatliche Hilfen, Förderungen und Grundsicherungen Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld erhalten erwerbsfähige Hilfsbedürftige zwischen dem vollendeten 15. und vor dem vollendeten 65. Lebensjahr. Alleinerziehende oder Eltern mit betreuungs- bedürftigen Kindern fallen grundsätzlich unter das Leistungs- recht. Das Arbeitslosengeld II umfasst Dienst-, Geld- und Sachleistungen. Damit sind die laufenden Kosten für Ernäh- rung, Haushaltsenergie, Kleidung, Reparaturen und sonstige Bedürfnisse des täglichen Lebens zu bestreiten. Außerdem werden die angemessenen Unterkunftskosten einschließlich Heizung übernommen. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die umfangreichen Rege- lungen und Voraussetzungen des Arbeitslosengeldes II am besten direkt an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort. Das geschulte Personal wird Sie dort zu allen Fragen kompetent beraten können. Sozialhilfe (SGB XII) Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten hilfebedürftige Personen, die keinen Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitssu- chende haben, also Nichterwerbsfähige, Erwerbsgeminderte, behinderte Menschen und Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Per- sonen zwischen 18 und 65 Jahren. Die Leistungshöhe ent- spricht in etwa dem der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es gelten aber unterschiedliche Vermögensfreigrenzen. Landratsamt Calw, Soziale Hilfen Vogteistraße 42 – 46, 75365 Calw Telefon: 07051 160-255 Fax: 07051 795-255 46.info@kreis-calw.de www.kreis-calw.de Rat und Hilfe, Leistungen für Familien 9 Qualifizierte und kompetente Mitarbeiter mit großer beruflicher Erfahrung tragen die Leitsätze unseres Hauses ganz entschieden mit. Wir gehen engagiert, einfühlsam und flexibel auf die persönlichen Bedürfnisse von Ihnen ein. Wir helfen bei der umfassenden Grundpflege und leisten fachkundige Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Pflegende Angehörige entlasten wir stunden- oder tageweise, auch als Kurzzeitbetreuung, bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen. Heinz-Schnaufer-Straße 78 75365 Calw-Heumaden Telefon (0 70 51) 3 07 25 E-Mail: info@lichtblick-calw.de www.lichtblick-seniorenhilfe.de In unserer Tagespflege werden Sie von Mo. bis Fr. von 8.00 bis 17.00 Uhr in häuslicher Atmosphäre liebevoll betreut. Die Betreuungsgruppe „Lebensfroh“ findet jeden Mi. von 14.00 bis 16.30 Uhr statt. Wir sind bei allen Pflegekassen und Krankenkassen zugelassen. Wir betreuen den Großraum Calw – wir beraten Sie gerne vertrauensvoll und unverbindlich.

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