Calw Ratgeber für den Trauerfall

15 Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag durch die Hinterbliebenen persön- lich oder durch einen beauftragten Bestattungsunter- nehmer dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zu- ständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Bei Fragen steht Ihnen das Standesamt Calw unter Telefon 07051 167-224 gerne zur Verfü- gung. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch beim Standesamt sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: • Bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen eine Abschrift aus dem Eheregister vom Standesamt des Eheschließungsortes. Das Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben, kann auch zur Eintragung des Sterbefalls vorgelegt werden. • Aufenthaltsbescheinigung der Einwohnermelde­ behörde, als Nachweis des letzten Wohnsitzes. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher bei die- sem Standesamt geführt werden. Wichtige Informationen

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