Calw Ratgeber für den Trauerfall

17 Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnach- folge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänz- lich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Tes- tament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfü- giges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Tes- tament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Nachlass- und Vorsorgeregelungen © Butch - Fotolia Hauptstelle Neubulach Untere Torstr. 5 75387 Neubulach 07053/301-0 07053/301-80 info@raibacalw.de www.raibacalw.de Gut beraten. Besser beraten. beraten. Genossenschaftlich

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