Calw Ratgeber für den Trauerfall

6 Rasenreihengräber • Grabstätte für Erdbestattung • Einteilige Grabstätte • Lage wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt • Ruhezeit 25 Jahre/30 Jahre • Muss nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden • Blumen- und Grabschmuck ist nur bis maximal 4 Wochen nach der Bestattung erlaubt • Grabmale sind in Ausfertigung und Maß von der Friedhofsverwaltung vorgeschrieben Rasenwahlgräber • Grabstätte für Erdbestattung und Urnenbeisetzung • Ein- oder mehrteilige Grabstätte • Lage in Absprache mit der Friedhofsverwaltung • Ruhezeit 25 Jahre/30 Jahre • Nutzungsrecht und Nutzungsurkunde • Option zur Verlängerung • Blumen- und Grabschmuck ist nur bis maximal 4 Wochen nach der Bestattung erlaubt • Grabmale sind in Ausfertigung und Maß von der Friedhofsverwaltung vorgeschrieben Urnenwahlgräber • Grabstätte für Urnenbeisetzung • Mehrere Urnen dürfen in dieser Grabstätte beige- setzt werden • Lage in Absprache mit der Friedhofsverwaltung • Ruhezeit 25 Jahre • Nutzungsrecht und Nutzungsurkunde • Option zur Verlängerung Die verschiedenen Grabarten und ihre Bedeutung in der Übersicht: Wahlgräber • Grabstätte für Erdbestattung oder Urnenbeisetzung • Ein- oder mehrteilige Grabstätte • Lage in Absprache mit der Friedhofsverwaltung • Ruhezeit 25 Jahre/30 Jahre • Nutzungsrecht und Nutzungsurkunde • Option zur Verlängerung Reihengräber • Grabstätte für Erdbestattung • Einteilige Grabstätte • Lage wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt • Ruhezeit 25 Jahre/30 Jahre • Muss nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden

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