Ratgeber Stadt Calw Trauerfall

11 Was kostet ein Grab? Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten, auch im Hinblick auf die Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren, ist die Friedhofsverwaltung. Die gesetzliche Grundlage ist die Friedhofssatzung der Stadt Calw, in welcher die Bestattungsgebühren sowie die Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen und -anlagen festgelegt sind. Die Friedhofssatzung sowie das Gebührenverzeichnis über sämtliche Kosten in Grabangelegenheiten finden Sie unter: www.rathaus.calw.de/ Friedhoefe/Friedhofssatzung ! Kostenübersicht der gängigen Grabarten ohne zusätzliche Leistungen: Grabart Verfügungs-/Nutzungszeit Kosten Reihengrabstätte 25 Jahre 1.180,00 Euro Reihengrabstätte 30 Jahre (Heumaden) 1.416,00 Euro Wahlgrabstätte 25 Jahre 1.760,00 Euro Wahlgrabstätte 30 Jahre (Heumaden) 2.112,00 Euro Rasenreihengrabstätte 25 Jahre 2.425,00 Euro Rasenreihengrabstätte 30 Jahre (Heumaden) 2.910,00 Euro Rasenwahlgrabstätte 25 Jahre 2.948,75 Euro Rasenwahlgrabstätte 30 Jahre (Heumaden) 3.538,50 Euro Urnenreihengrabstätte 25 Jahre 445,00 Euro Urnenwahlgrabstätte 25 Jahre 540,00 Euro Urnengemeinschaftsgrabstätte 25 Jahre 1.730,00 Euro Gemeinschaftsbaumgrabstätte 25 Jahre 814,00 Euro

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