Ratgeber Stadt Calw Trauerfall

5 Grabarten und Grabauswahl Bei einem Trauerfall stellt sich auch immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des/der Verstorbenen. Hat der/die Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er/sie darauf, dass die Angehörigen den Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Äußerungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des/der Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners vor dem aller Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des/der Verlobten. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen Laufzeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. Nicht alle Grabarten werden auf jedem Friedhof angeboten, bei Fragen helfen wir gerne weiter. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

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