Informationen rund um den Friedhof der Stadt Celle

Rosen umrankte Holzbänke laden die Besucher zum Wandeln und Verweilen ein. In der Mitte dieses Gartens steht die Figur der Rosan- na, eine kleine Steinskulptur aus den Dreißigerjahren, dazu hat der Rosenfrieden bei einer Erweiterung im Jahr 2020 einen großen Zier- wasserbrunnen erhalten. Diese, wie auch die zuvor genannten Grabanlagen werden das ganze Jahr von qualifizierten Gärtnern gepflegt. Bei den Reihengräbern kann das 20jährige Nutzungsrecht nicht ver- längert werden. Das Grab wird Ihnen vom Friedhof zugewiesen. Beim Wahlgrab bestimmen Sie die Lage auf dem Friedhof. Außerdem kann das Nutzungsrecht nach Ablauf von 20 bzw. 30 Jahren verlän- gert werden. Wer keine eigene individuelle Grabpflege seines Urnen-/Erdwahl- grabes wünscht, hat auf dem Stadt-/Waldfriedhof die Möglichkeit, ein vom Friedhofsträger gestaltetes und gepflegtes Grab zu erwerben. Besondere Wahlgräber für Urnen- und Erdbestattungen gibt es in der Anlage naturnaher Grabstätten, Arche, Ribbeck‘s Garten, Bienenstock (Kolumbarium für Urnen), Baumkreis, auf dem Waldfriedhof. Auf dem Stadtfriedhof werden Baumgrabstätten für Urnen in einer Buchen- allee, Kirschbaumallee und dem Laubengarten vorgehalten. Der Garten Rosenfrieden ist eine besondere Urnengrabanlage auf dem Stadtfriedhof Celle. Verstorbene sind unter Rosen gebettet und von unzähligen Blüten dieser Königin aller Blumen umgeben. Helle Granitstelen geben der Gartenanlage Struktur. Kleine Wege und von Reihen- oder Wahlgrab für Särge und Urnen Weitere Informationen unter: www.celle.de/friedhöfe | 9 Stadtfriedhof – Kirschbaumallee Einer Faustregel zufolge sind die Gebühren für die Nutzungsrechte an einem Urnengrab (weil kleiner) geringer als an einem Erdgrab, an einem Reihengrab geringer als an einem Wahlgrab. Die aktuellen Gebühren sind unter www.celle.de/Celle-entdecken/Friedhöfe ve röffentlicht. Die Gebühren für Bestattung und Nutzungsrechte staffeln sich nach den verlangten Leistungen (Ausstattung der Trauerhalle, Benutzung der Leichenhalle und manches mehr), der Art der Beisetzung und der Größe des Grabes. Gebühren Wer sich für ein Grab in einem solchen Feld entscheidet, kann davon ausgehen, dass hier das Friedhofsgrün und die harmonischen Grab- stättengestaltungen vorherrschen. Am besten lässt man sich von der Friedhofsverwaltung erklären, was möglich und was verboten ist. Hilfreich ist es gewiss, sich die unterschiedlichen Grabfelder in Begleitung der Friedhofsverwaltung anzuschauen. Bei der Wahl der Grabstätte auf einem Friedhof ist grundsätzlich zu beachten, dass es sowohl für Erd- als auch für Urnengräber „zusätz- liche Gestaltungsvorschriften“ geben kann. Sie sollen dazu dienen, das Grabmal durch bestimmte Maßverhältnisse und zulässige Bear- beitungsarten dem harmonischen Friedhofsbild unterzuordnen. Diese Gestaltungsvorschriften gelten auch für die Grabbepflanzung. Felder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften Rosenfrieden

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