Informationen rund um den Friedhof der Stadt Celle

In unserem Land liegt die Totenfürsorge in der Verantwortung der nächsten Angehörigen eines Verstorbenen. Sie haben das Recht aber auch die Pflicht, seine Bestattung durchzuführen. Dieser Pflicht wird sich auch kaum jemand entziehen wollen, denn sie entspricht den allgemeinen Grundsätzen der Pietät und darf als Chance verstanden werden, dem Leben einen würdigen Abschluss zu geben. Man wird vielfach die Bestattung auch nicht als Pflicht verstehen, eher als Liebesdienst. Es ist hier einzufügen, dass der Bestattungspflichtige nicht automa- tisch auch der Kostenpflichtige ist. Kostenpflichtig kann etwa der Erbe sein (wenn er mit dem Angehörigen nicht identisch ist) oder der Sozialhilfeträger bei Zahlungsunfähigkeit des Bestattungspflichtigen. Dennoch bleibt der Bestattungspflichtige derjenige, der die Bestat- tung veranlasst und sie gestaltet, selbstverständlich dann in engeren Grenzen, als wenn er selbst für die Kosten aufkommt. In erster Linie ist bei der Bestattung der Wille des Verstorbenen zu berücksichtigen. Hat er nichts Schriftliches hinterlassen und sich dazu auch nicht geäußert, muss man sich in seine Vorstellungen hineindenken und entsprechend handeln. Das BGB (§ 1968) spricht vom Grundsatz einer „standesgemäßen Bestattung“, die nicht nur das „allgemein Übliche“ einer gängigen, ortsüblichen Bestattung meint, sondern durchaus den gesellschaftlichen Stand und die Ver- mögensverhältnisse des Verstorbenen berücksichtigt. Obwohl der Grundsatz einer standesgemäßen Bestattung auslegungsbedürftig ist, dürfte es hier kaum zu Unstimmigkeiten kommen, eher schon bereitet die Ausrichtung einer Bestattung im Sinne einer kulturellen Aufgabe Schwierigkeiten, weil häufig genug Sterben und Tod im wahrsten Sinne des Wortes an den Rand des Lebens gerückt sind. Haben wir jedoch erkannt, dass die Totenfürsorge in vielfältiger Weise ein gestalterischer Prozess ist, dann nehmen wir diese Aufga- be ernst und können daraus auch Trost schöpfen. Es liegt klar auf der Hand, dass die Sorge um einen Toten von der Beziehung zu ihm abhängt, davon, ob es sich um einen nahen oder entfernten Ange- hörigen gehandelt hat. Dennoch sollte man bedenken, dass jedem Menschen eine würdevolle Beisetzung zukommt. Längst geschieht die Totenfürsorge nicht mehr selbstverständlich aus christlichen oder religiösen Überzeugungen heraus, sodass unser Handeln von Unsicherheit aber auch von Freiheit geprägt sein kann. Immer mehr wird jedoch erkannt, dass die Sorge um die Toten auch Sorge um uns selbst ist. Wie wir die Betroffenheit durch den Tod ver- arbeiten und bewältigen, prägt die Grundlage für das Weiterleben. Die Bestattung hat daran einen maßgeblichen Anteil. © fotolia.com Totenfürsorge – auch das Sterben gehört zum Leben Weitere Informationen unter: www.celle.de/friedhöfe | 5 Waldfriedhof – Baumkreis mit Blumenschmuck

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