Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Celle

30 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie, Telefon: 04131 15-0 oder unter www.soziales.niedersachsen.de. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit (159) Ab 2,92 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/BestehendeImmobilie/Förderprodukte/ Altersgerecht-Umbauen-(159) Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter Wohnen und Pflege im Alter Das Land Niedersachsen fördert Neu- und Umbauten zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohn- gemeinschaften sowie einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeldinfrastruktur. Die Förderung erfolgt als Zuschuss (bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro). Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Lüneburg Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Telefon: 04131 15-0 Fax: 04131 15-32 95 E-Mail: PoststelleLSLueneburg@ ls.niedersachsen.de Internet: www.soziales.niedersachsen.de Wohnraumförderung – Mietwohnungen für ältere Menschen einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens und Menschen mit Behinderungen Das Land Niedersachsen fördert die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Gefördert werden der Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen für ältere Menschen ab 60 Jahren einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens, für Menschen mit Behinderung sowie für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. (Darlehen) Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover Telefon: 0511 30031-313 Fax: 0511 30031-31313 E-Mail: wohnraum@nbank.de Internet: www.nbank.de

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