Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Landkreis Coburg

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine sog. „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro, in der Regel einmalig. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut einen Zuschuss gewähren, wenn sich die individuelle Pflegesituation des Antragstellers gravierend verändert hat. Grundsätzliche Voraussetzung für einen Zuschuss der Pflegekasse ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie bei diesen Institutionen: Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 7.500 € je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 %, bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: 089 2192-02 Telefax: 089 2192-13350 E-Mail: poststelle@stmb.bayern.de oder: buergerservice@stmb.bayern.de Internet: www.stmb.bayern.de/ser/ kontakt/index.php b) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Umbau) • Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 €, zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 % Einkommensgrenze: Art. 11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim Landratsamt Coburg – Sozialamt – einreichen. Für Information und Beratung wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin: Frau Krämer Telefon: 09651 514-2105 (bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Vermieter) Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist • Darlehenshöhe beträgt bis zu 30 % der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 € • Zinssatz hängt von der Kapitalmarktzinsentwicklung ab • Diese Leistungen können zusammen mit BayWoFG kumuliert beantragt werden Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München Telefon: 089 2171-08 Telefax: 089 2171-60 03 88 E-Mail: info@bayernlabo.de Internet: www.bayernlabo.de 26

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