Maßnahmen zur Wohnraumanpassung der Stadt Cottbus

21 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen ein­ leiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Verände­ rungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezu­ schussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstüt­ zen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflege­ bedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/ Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 für Eigen­ tümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersge­ rechtes Haus (12,5 Prozent der förderfähigen Investi­ tionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhan­ denem Wohnraum (Wohn­ raumanpassungsR) Das Land Brandenburg fördert bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrie­ ren. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberech­ tigte oder sonstige Verfügungsberechtigte als Vermieter oder Mieter von Mietwohnungen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam Telefon: 0331 660-0 Telefax: 0331 660-1234 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: www.ilb.de Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich. FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN IN DER ÜBERSICHT In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Bau­ beginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der Investitionsbank des Landes Branden­ burg (ILB), Telefon: 0331 660-0 oder unter www.ilb.de. unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbst­ ständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pfle­ geversicherung bezuschusst auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpas­ sung für Senioren“. © fizkes - stock.adobe.com

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