Maßnahmen zur Wohnraumanpassung der Stadt Cottbus

04 Interview mit dem Behindertenbeauftragten Was sind Ihre Aufgaben als Beauf- tragter für Menschen mit Behinde- rung der kreisfreien Stadt Cottbus/ Chóśebuz? Wie sind Sie dazu gekommen? Die Hauptaufgabe ist – so steht es auch im Gesetz des Landes Branden­ burg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) – die Beratung verschiedener Gremien zu allen Fragen der Behindertenpolitik, um die Inklusion voranzutreiben und ein gleichberechtigtes Zusammenle­ ben aller Menschen zu ermöglichen. Menschen, die als beeinträchtigt oder behindert gelten, sollen nicht ausge­ grenzt werden. Denn: Auch wer nicht zählen kann, zählt mit, auch wer nicht sprechen kann, hat viel zu sagen. Können sich die Menschen direkt an Sie wenden? Bieten Sie Sprech - stunden an? Ja natürlich, jeder kann sich an mich wenden und mit mir einen Termin vereinbaren. Festgelegte Sprechzeiten gibt es dafür nicht. Viele Menschen sprechen immer von Barrierefreiheit. Was genau versteht man unter diesem Begriff? Der Begriff der Barrierefreiheit ist im § 3 BbgBGG beschrieben. Danach liegt eine Barrierefreiheit vor, wenn zum Beispiel bauliche Anlagen, Ver­ kehrsmittel, Gebrauchsgegenstände und sonstige durch den Menschen gestaltete Systeme für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Was muss Ihrer Meinung nach in Cottbus/Chóśebuz noch gesche - hen, damit Menschen mit Behin- derung ein weitgehend selbst­ ständiges Leben führen können? Die Stadt Cottbus/Chóśebuz muss sich bei dieser Thematik nicht ver­ stecken. Viele Maßnahmen wurden bereits realisiert, um für jeden ein selbstständiges Leben zu ermögli­ chen. Das Patientenmobil im Carl- Thiem-Klinikum und die Orientierungs­ tafel am neuen Verkehrsknotenpunkt können beispielhaft für eine gelebte Inklusion angeführt werden. Meine Aufgabe als Beauftragter für Men­ schen mit Behinderung ist es, weitere Projekte anzustoßen, damit wir uns von einer barrierearmen zu einer bar­ rierefreien Stadt entwickeln. Gibt es Finanzierungs- bzw. Förderungsmöglichkeiten für einen behindertengerechten Umbau in der eigenen Wohnung? Die Möglichkeiten einer Unterstützung gibt es, bspw. kann ein Zuschuss über das Land Brandenburg gewährt werden. Auf Bundesebene können KfW-Programme unterstützen – in Form eines günstigen Kredits oder wahlweise in Form eines Investi­ tionszuschusses in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Kosten. Das Integrationsamt kann auch unterstüt­ zen. Hierzu zählt beispielsweise der Ausbau des Eingangsbereiches einer Wohnung mit einer Rampe oder einem Aufzug, um die Teilhabe am Arbeits­ leben zu ermöglichen. Eine mögliche Förderung richtet sich immer nach der persönlichen Lebenssituation. INTERVIEW MIT DEM BEHINDERTENBEAUFTRAGTEN Was würden Sie sich für die Zukunft wünschen, um die Inklusion in Cottbus/Chóśebuz voranzutreiben? Inklusion ist eine Daueraufgabe und dank des technischen Fortschrittes kann Inklusion auch immer besser realisiert werden. Doch leider ist das Thema Behinderung auch in unserem inklusiven Zeitalter teilweise immer noch mit Scham behaftet und wird als Nischenthema angesehen. Ziel muss es sein, Inklusion ganz selbst­ verständlich in allen Bereichen des Alltags zu leben. Kontakt Dr. Normen Franzke Neumarkt 5 03046 Cottbus/Chóśebuz Telefon: 0355 6122017 E-Mail: normen.franzke@cottbus.de Dr. Normen Franzke Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen und von Seniorinnen und Senioren der Stadt Cottbus/Chóśebuz

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