Maßnahmen zur Wohnraumanpassung der Stadt Cottbus

06 Allgemeine Einführung Sie nicht zwangsläufig ans Umziehen denken. Mit speziellen Umbaumaß­ nahmen in der Wohnung können Sie Alltagstätigkeiten vereinfachen und somit Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität erhalten. Eine Möglichkeit wäre die Installation eines Treppenlifts oder die rutsch­ sichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus. Gut erkennbare Halte­ griffe (kontrastreich zum Hintergrund), Stützstangen oder Bewegungsmelder für den nächtlichen Weg zur Toilette sorgen für mehr Sicherheit. Alle Stol­ perfallen in den Wohnräumen (Tür­ schwellen, Teppiche) sollten beseitigt werden. Hilfreich ist es ebenfalls, gut erreichbare Lichtschalter einzubauen, Türen zu verbreitern, anstelle der Badewanne eine ebenerdige Dusche zu installieren und die Toilette erhöht anbauen zu lassen. Bevor Sie Umbaumaßnahmen ein­ leiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Verände­ rungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sollten Sie anschließend Ihre Pläne mit Ihrem Vermieter besprechen, denn er muss der Wohnungsanpassung zustimmen. Eine Beratung ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbst­ ständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst oft auch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung als „wohnumfeldverbes­ sernde Maßnahme“. Barrierefreiheit ist in der DIN 18040 definiert und bezieht sich auf die notwendigen Bewe­ gungsräume und Durchgangs­ breiten für Rollatoren. Für Roll­ stuhlnutzer gilt die Definition in der DIN zur uneingeschränkten Rollstuhlzugänglichkeit . Auch für Menschen mit senso­ rischen/kognitiven Beeinträchti­ gungen gibt es in der DIN 18040 Planungsgrundlagen und Hin­ weise, die sich als Orientierung für individuelle Bedürfnisse eignen. Benötigte Bewegungsräume für • Rollatoren: 120 cm × 120 cm • Rollstühle: 150 cm × 150 cm • Durchgangsbreite für Rollstühle: 90 cm BARRIEREFREI IST NICHT GLEICH BEHINDERTENGERECHT Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Begrifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertenge­ recht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und deshalb auf den Rollstuhl ange­ wiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnitts­ gelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung ist deshalb nach der indivi­ duellen Behinderung gestaltet. WOHNRAUMANPASSUNG Eine Wohnraumanpassung soll Ihnen oder Ihren Angehörigen das selbst­ ständige Leben in Ihrem Zuhause erleichtern, sowohl im Alter als auch bei Behinderung oder Pflegebedürf­ tigkeit. Es gibt Lebenssituationen, in denen der Verbleib in der eigenen Wohnung ohne Wohnraumanpassung schwierig wird. Beispielsweise werden mit der Zeit Stufen und sanitäre Anla­ gen zum Problem. Dennoch müssen © roxcon – Fotolia © alexandre zveige r - stock.adobe.com

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