Bürger-Informationsbroschüre der Samtgemeinde Dahlenburg

Politik in der Samtgemeinde 7 © Christian Schwier · adobestock.com Der Samtgemeindeausschuss als zweites Organ der Gemeinde bereitet die Ratsbeschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung vor; dabei werden die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse beraten. Der Samtgemeindeausschuss beschließt alle wichtigen Angelegenheiten, die weder dem Rat noch dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen. Das dritte Organ der Gemeinde ist der/die Samtgemeindebürgermeister/in. Er/sie gehört dem Rat an und leitet gleichzeitig die Verwaltung. Er/sie ist nicht nur gesetzlicher Vertreter/in sondern auch politische/r Repräsentant/in der Samtgemeinde. Einen aktuellen Überblick über die Mitglieder, die Ausschüsse sowie die Fraktionen und Gruppen des Samtgemeinderates erhalten Sie auf der Homepage der Samtgemeinde Dahlenburg. https://www.dahlenburg.de/home/ihre-samtgemeinde/ rathaus/politikinformationen.aspx Der Samtgemeinderat ist nach der Kommunalverfassung (Nds. Kommunalverfassungsgesetz) das oberste Organ der Gemeinde und wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgern gewählt. Die nächste Kommunalwahl findet Ende September/Anfang Oktober 2026 statt. Der Samtgemeinderat berät und beschließt grundsätzlich öffentlich, wenn nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine vertrauliche Behandlung bestimmter Themen erfordern. Der Rat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse aus seiner Mitte Fachausschüsse, an deren Arbeit auch andere Personen beteiligt werden können. Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Der Samtgemeinderat hat einen Ratsvorsitzenden aus seiner Mitte gewählt. Dieser leitet die Sitzungen des Rates.

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