Informationsbroschüre Dallgow-Döberitz

30 Die Schiedsstelle Die Schiedsstelle Die meisten Dinge im täglichen Verhalten in unserem direkten Umfeld beruhen auf Gesetzen, Verordnungen, kommunalen Satzungen oder sollten im Erziehungsprozess mitgegeben worden sein. Das Meiste ist eigentlich selbstverständlich bzw. sollte es sein. Ist es aber nicht. Im nachbarschaftlichen Verhältnis treten leider oft, zu oft Streitigkeiten auf. Das hat mannigfache Gründe: Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften, Generationsdenken, Gegensatz vom Großstadt- zum Landleben, ein nicht aufgearbeiteter aber flapsig dahin gesagter Satz, Bequemlichkeit, Rücksichtslosig- keit u.v.a.m. Dabei wird oft verkannt, dass man mit Nachbarn ja jahre- bzw. jahrzehntelang zusammenleben muss. Eskaliert der Streit derart, dass zur Schlichtung ein Außen- stehender vonnöten ist, so sind die Schiedsleute gefragt. Diese sind keine Richter sondern ehrenamtliche Schlichter. Sie sind in der Mediation geschult und versuchen die strei- tenden Parteien zu einigen und den Nachbarfrieden wieder herzustellen. Allerdings gilt: ohne Schlichtungsverfahren kein Gerichtsverfahren. Die Schiedsstellen sind für Schlichtungsverfahren in bürger- lichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen, bei gemischten Streitigkeiten und für Opfer-Täter-Ausgleich zuständig. Aus- geschlossen sind Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht (z. B. Harz IV) und Wohneigentumsangelegenheiten zwischen Eigentümern. Warum geht es meistens? Um Hecken, Bäume, Sträucher, Überhang, Wurzeln, Einzäunungen und Grundstücksgrenzen, Anhebung der Grundstückhöhen, Verlegung von Drainagen auf Nachbargrundstücke, Hundebellen, Tierhaltung, Kamine (Qualm- und Geruchsbelästigungen), Lärmbelästigungen, Hammerschlag u.v.a.m. Bei Strafsachen (Sühneverfahren vor Erhebung der Privat­ klage) ist die Schiedsstelle Vergleichsbehörde im Sinne von § 380 Abs. 1 der StrPO zuständig für Beleidigung, üble Nach- rede, Verleumdung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheim- nisses und Vollrausch. Zu den obengenannten Themen wie auch zu „Einigung /Nicht- einigung, Vertretung und Beistand, Tür- und Angelgeschäfte, wie läuft ein Verfahren in der Schiedsstelle ab? Kosten eines Verfahrens und zugrunde liegende Gesetze“ finden Sie unter https://www.dallgow.de/seite/320187/schiedsstelle.html Terminvereinbarung unter: 03322 241545 oder 0172 9037992 Amtsraum der Schiedsstelle: Wilmsstraße 43 Schiedsmann: Gerhard Franzen, FFCSI Finkenhainer Straße 5 14624 Dallgow-Döberitz E-Mail: info@gerhard-franzen.de Stellvertretender Schiedsmann: Stephan Wopp Körner Straße 11 14624 Dallgow-Döberitz

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