Elternratgeber zur Grundschulzeit der Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg

7 Privatschule etwa, schicken möchte, muss dies zunächst bei der zuständigen Grundschule beantragen. Ein Antrag auf Rückstel- lung ist ebenfalls imRahmen der Schulanmeldefristen zu stellen. Die Schulaufsicht entscheidet dann nach Vorlage der Begrün- dung – das kann die Stellungnahme der Kindertagesstätte sein, das Gutachten eines Schularztes oder eines Schulpsychologen. Auch ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme kann in diesem Rahmen gestellt werden. Schulanmeldungsfristen sollten am besten frühzeitig bei der zuständigen Grundschule erfragt werden. Zur Schulanmeldung mitzubringen sind in jedem Fall die Personalpapiere des anmel- denden Erziehungsberechtigten, dieGeburtsurkunde des Kindes, sonstige Personalpapiere des Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung Vor beziehungsweise kurz nach der Einschulung sind in allen Bundesländern Schuleingangsuntersuchungen vorgeschrieben. Allerdings variieren sie in Umfang und Form. Bei der Schulein- gangsuntersuchung geht es darum, gesundheitliche oder ent- wicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festzustellen, die speziell für den Schulbesuch relevant sind, etwa Seh-, Hör- oder Sprachstörungen. „Liebe Kinder! Im rechten Bild haben sich sechs Fehler eingeschlichen. Findet ihr sie?“ © pixabay.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=