Programm für Seniorinnen und Senioren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

82 Hinweise und Tipps Teilhabecard Darmstadt Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in Darmstadt In Kooperation mit: Darmstädter Bündnis für Soziale Gerechtigkeit Voraussetzungen: J Wer ist berechtigt? Jede Person, für die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung), nach dem Wohngeldgesetz oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gezahlt wird und ihren Wohn- sitz in Darmstadt hat, erhält auf Nachfrage eine eigene Teilhabecard. Berechtigt sind zudem auch Senior*innen sowie Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit drei oder mehr Kindern, sofern das Einkommen nicht mehr als das Dreifache des aktuell gültigen Regelsatzes übersteigt. J Wo genau erhalte ich die Teilhabecard? Beziehen Sie oder Ihre Angehörigen Leistungen nach dem SGB II, so wenden Sie sich bitte an den Eingangsservice des Jobcenters (montags bis freitags von 08:00 – 12:00 und montags bis donnerstags von 13:30 – 15:00 Uhr). Beziehen Sie oder Ihre Angehörigen Leistungen nach dem SGB XII, WoGG, dem AsylbLG oder haben ein geringes Einkommen wie z. B. Rente, wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziales und Prävention, Tel. 06151/133267 (montags bis donnerstags von 08:00 – 10:00 Uhr). J Wie lange ist die Karte gültig und was muss man sonst noch beachten? Die Teilhabecard ist ein Kalenderjahr lang gültig. Neue Gültigkeitsmarken für das folgende Jahr erhalten Sie auf Nachfrage. Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Stelle (s. o.). Die Teilhabecard ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur zusammen mit einem gültigen (Schüler-)Ausweis.

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