11 3. Beratung und Hilfsangebote Nähere Auskünfte zur Sozialhilfe erteilt: Stadt Dessau-Roßlau Amt für Soziales und Integration Zerbster Straße 4 06844 Dessau Tel.: (0340) 204 20 50 Fax: (0340) 204 26 92150 E-Mail: sozialamt@dessau-rosslau.de Öffnungszeiten: Dienstag 08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Anfragen, Leistungen können gern telefonisch, digital oder per Mail gestellt / beantragt werden 3.2 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Grundsätzlich hat die Eingliederungshilfe die Aufgabe, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch besteht auch, wenn eine solche wesentliche Behinderung droht. Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTGH) zum 1. Januar 2020 neu geregelt. Seitdem ist es nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII). Stattdessen ist es nun in Teil 2 des Sozialgesetzbuchs 9 (SGB IX) zu finden. Eingliederungshilfe steht somit jetzt auch Personen zu, die nicht finanziell bedürftig sind. 3.3 Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Kosten für Wohnraum. Wer zu dem Kreis der Berechtigten gehört, hat nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Wohngeld wird auf Antrag • als Mietzuschuss für Antragsteller, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, oder • als Lastenzuschuss für Antragsteller, die Wohneigentum selbst bewohnen, gewährt. Der Wohngeldanspruch hängt von folgenden Faktoren ab: 1. von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 2. von der Höhe des Gesamteinkommens 3. von der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Nähere Auskünfte zum Wohngeld erteilt: Stadt Dessau-Roßlau Wohngeldbehörde Zerbster Straße 4 06844 Dessau Tel.: (0340) 204 20 50 Fax: (0340) 204 26 91764 E-Mail: wohngeldbehoerde@dessau-rosslau.de Öffnungszeiten: siehe unter Sozialhilfe (Seite 11)
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