Seniorenwegweiser für die Stadt Dessau-Roßlau

35 5. Pflege und andere Hilfen 5.2 Pflegegrade Für die Gewährung von Leistungen an Pflegebedürftige sind 5 Pflegegrade eingerichtet worden: Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Ab 90 bis 100 Gesamtpunkte 5.3 Vernetzte Pflegeberatung Seit dem Jahr 2010 bieten die Pflegekassen und die Stadt Dessau-Roßlau kostenlose und unabhängige Beratungen zu leistungsrechtlichen Ansprüchen, zur Pflege und zu entsprechenden Versorgungs- und Betreuungsangeboten in Dessau-Roßlau an. Mit der Vernetzung der Beratungsstellen sollen für jeden Betroffenen möglichst zielgerichtete und umfassende Hilfen vor Ort angeboten werden. Durch die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner werden Wartezeiten und Wege für Betroffene minimiert. Unabhängig von der Kassenzugehörigkeit kann sich nunmehr jeder Ratsuchende entweder an die Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen oder an die Beratungsstelle der Stadt Dessau-Roßlau wenden. Bei den Pflegekassen beraten speziell ausgebildete Pflegeberater. Informationen über die Ansprechpartner erhalten Sie bei den Pflegekassen oder im Internet unter www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de. Bei der Stadt Dessau-Roßlau übernimmt diese Aufgabe der Pflegeberatung das Zentrale Informationsbüro „Leben und Wohnen im Alter und bei Behinderung“. Die Kontaktadresse und Öffnungszeiten finden Sie in Kapitel 10 (Wichtige Adressen). 5.4 Ambulante Pflege Unter ambulanter Pflege versteht man die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Sie wird entweder durch nicht professionelle Pflegepersonen durchgeführt – das können Angehörige, Bekannte oder Nachbarn sein – kann aber auch vollständig oder teilweise durch das Pflegepersonal von zugelassenen Pflegediensten erfolgen. Wichtigstes Ziel der ambulanten Pflege ist, dass die Betroffenen möglichst nicht in ein Pflegeheim umziehen müssen. Die ambulante Pflege wird überwiegend durch Pflegegeld der Pflegekassen finanziert.

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