44 5. Pflege und andere Hilfen 5.6 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist eine 24-Stunden-Versorgung, die für eine begrenzte Dauer in speziellen Einrichtungen oder in Altenpflegeheimen angeboten wird. Die Kurzzeitpflege kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, zur Entlastung der pflegenden Angehörigen oder auch vor dem Einzug in ein Altenheim genutzt werden. Qualifizierte Fachkräfte aus Pflegeberufen gewährleisten eine optimale Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen. Den Pflegebedürftigen bietet Kurzzeitpflege Abwechslung in einer neuen Umgebung und Kontakt zu anderen Menschen in ähnlicher Situation. Sie können je nach Wunsch und Interesse am Alltag der Einrichtung teilnehmen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 und ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1.774 Euro im Kalenderjahr. Der Betrag kann aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege und durch den Entlastungsbetrag erhöht werden. Kurzzeitpflege bietet u. a. zurzeit in Dessau-Roßlau an: Kurzzeitpflege St. Georg Georgenstraße 13 – 15 Tel.: (0340) 260 555-0 www.diakonie-dessau.de/rat-hilfe/alten-und-krankenpflege/ kurzzeit-und-verhinderungspflege Je nach Auslastung können in den verschiedenen Pflegeheimen in Dessau-Roßlau sogenannte „eingestreute Betten“ für die Kurzzeitpflege genutzt werden. 5.7 Vollstationäre Pflege Ist häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder kommt diese wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Die Pflegekasse übernimmt für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie für die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege Beträge in folgender Höhe: Pflegegrad Pflegegrad 1 Nur über Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 770 Euro Pflegegrad 3 1.262 Euro Pflegegrad 4 1.775 Euro Pflegegrad 5 2.005 Euro Informationen über Altenpflegeheime in der Stadt Dessau- Roßlau finden Sie unter Ziffer 7.6. Hinweis: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Das im April 2023 beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine Anhebung der Leistungen für stationäre und ambulante Pflege vor. Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge um 5 Prozent angehoben. Künftig kann das Pflegeunterstützungsgeld von Angehörigen pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
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