70 9. Vorsorge und Todesfall 9.3 Vorsorge für den Todesfall Infolge der Streichung des Sterbegeldes wollen immer mehr Bürger Vorsorge für den Todesfall treffen und somit den Angehörigen die seelischen und finanziellen Nöte nehmen. Bestattungsunternehmen bieten eine individuelle Beratung an. Gegebenenfalls können Bestattungsvorsorgeverträge oder Sterbeversicherungen (Letztere bei Versicherungsanbietern) abgeschlossen werden. Das Testament Das öffentliche Testament wird mithilfe des Notars verfasst und notariell beglaubigt. Der Notar ist verpflichtet, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Das private Testament wird vom Erblasser selbst verfasst; es muss von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben werden. Ort und Datum sowie vollständige Unterschrift sind ebenfalls notwendig. Zu empfehlen ist die Übergabe des Testaments in amtliche Verwahrung (zum Beispiel beim Nachlassgericht). Beratung im Trauerfall Kein Mensch denkt gerne an den eigenen Tod noch an den Tod eines Angehörigen oder Bekannten. Oft treten nach einem plötzlichen Todesfall in der Familie Fragen und Probleme auf, mit denen man vorher nicht konfrontiert war. Ratlosigkeit und Verwirrung stehen dann den Erfordernissen um den Todesfall gegenüber. Im Sterbefall eines Angehörigen können Sie alle Formalitäten, wenn Sie das wünschen, selbst erledigen. Aber auch Bestattungsunternehmen übernehmen alle für die Bestattung notwendigen Schritte wie: • Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, einschließlich Beratung der Angehörigen über Art und Ausführung der Bestattung; Anmeldung der Trauerfeier und Beisetzung, Vermittlung Trauerredner oder Geistlicher • Erledigung der Formalitäten bei Behörden und Kirchengemeinden • Abwicklung und Beantragung von Versicherungsleistungen. Das jeweilige Bestattungsunternehmen kann frei gewählt werden. Auskunft über diensthabende Bestattungsunternehmen erteilen: Friedhofsverwaltung Tel.: (0340) 640 07 17 Rettungsleitstelle Tel.: (0340) 204 13 76 © maho - stock.adobe.com
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