Ein Leben lang zu Hause wohnen im Landkreis Diepholz

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten und sich die Pflegesituation verändert hat, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Vor- aussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefrei- heit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barriere- freie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraum­ anpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der Investitions- und Förderbank Nieder- sachsen, Telefon: 0511 30031-313 oder unter www.nbank.de. Programme Leistungen Quellenverweis /Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen – Kredit Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohn- einheit Internet : www.kfw.de/ inlandsfoerderung/ Privatpersonen/ Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss Bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung / Einbruchschutz) Wohnen und Pflege im Alter Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben zur Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnumfeld­ bedingungen sowie die Entwicklung von Handlungsstrategien zum Aufbau von Unterstützungsnetzen vor Ort im Quar- tier. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Lüneburg Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg Telefon: 04131 15-0 Fax: 04131 15-3295 E-Mail: PoststelleLSLueneburg@ ls.niedersachsen.de Internet: www.soziales.niedersachsen.de Wohnraumförderung – Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohn- formen einschließlich des generationenüber­ greifenden Wohnens Das Land Niedersachsen fördert die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte. Mitfinanziert werden der Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Appartmentwohnungen für Wohngruppen einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens für ältere Menschen ab 60 Jahre, schwer- behinderte sowie hilfe- und pflegebe- dürftige Menschen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover Telefon: 0511 30031-313 Fax: 0511 30031-11313 E-Mail: wohnraum@nbank.de Internet: www.nbank.de Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 27 www.zukunftswerkstatt-diepholz.de

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