Älter werden in Dinslaken

21 Stadt Dinslaken Fachdienst Soziale Dienste Betreuungsstelle Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-569 02064 66-567 02064 66-735 Weißer Ring Der Weiße Ring bietet u. a. unmittelbare Hilfe für Krimina- litätsopfer und ihre Familien und tritt für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Geschädigten ein. Außerdem unterstützt er Projekte der Schadenswie- dergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Weißer Ring e. V. Außenstelle Wesel Brabanter Straße 52, 47533 Kleve Telefon: 02821 9736667 E-Mail: kschayen@gmx.de www.weißer-ring.de Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Psychiatri- schen Instituts- und Opferambulanz. Suchtberatung Das Angebot der Suchtberatungsstelle wendet sich an Menschen, die selbst oder als Angehörige von einer Suchterkrankung betroffen sind. Für Betroffene und ihre Angehörigen bietet sie Beratung, Hilfe, Begleitung und Unterstützung an. Wenden Sie sich bitte an den: Kreis Wesel Fachbereich Gesundheitswesen Jülicher Straße 6, 46483 Wesel Telefon: 0281 207-1138 www.kreis-wesel.de Weitere spezielle Suchtberatungsstellen finden Sie unter Selbsthilfegruppen/Individuelle Beratung und Informa- tion ab Seite 16. Vorsorgevollmacht Die eigene Vorsorge kann im Hinblick auf eine später zu befürchtende Geschäftsunfähigkeit mittels einer Vorsor- gevollmacht rechtlich abgesichert werden. Die eigene Vorsorge verhindert einen staatlichen Eingriff, denn eine Betreuung ist nur dann einzurichten, wenn anderweitige Hilfen nicht ausreichen. Ein Unfall, ein Herzinfarkt oder andere Erkrankungen können zu Situationen führen, in denen man nicht mehr selbstverantwortlich handeln oder keine sinnvolle Entscheidung mehr treffen kann. In diesen Fällen können auch nächste Angehörige nicht ohne eine Vollmacht handeln. Eine Willenserklärung ist erforderlich. Nur eine voll geschäftsfähige Person kann eine Vorsor- gevollmacht rechtsgültig erteilen. Das bedeutet, dass der Vollmachtgeber/die Vollmachtgeberin zum Zeitpunkt der Erteilung die Tragweite und Bedeutung seiner/ihrer Vollmacht erkennen muss. Durch die Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens allge- mein oder eingeschränkt für einzelne Aufgabenbereiche. Die Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken informiert Sie über Inhalt und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht. Des Weiteren besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Vorsor- gevollmacht gegen eine Gebühr von zehn Euro bei der Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken beglaubigen zu las- sen. Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Betreu- ungs- und Patientenverfügung. Weitere Auskünfte erhal- ten Sie hier: © contrastwerkstatt - Fotolia

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