Älter werden in Dinslaken

24 Behinderungen Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-280 Hilfe für Gehörlose Gehörlose sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Sie erhalten, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bun- des- oder landesrechtlichen Vorschriften beziehen, eine monatliche finanzielle Hilfe. Diese Leistung ist einkom- mens- und vermögensunabhängig und bleibt als Einkom- men bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. Auskunft und Antragsformulare erhalten Sie bei: Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-280 Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Hochgradig Sehbehinderte (Sehkraft auf dem besseren Auge weniger als fünf Prozent), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine monatliche finanzielle Hilfe, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften beziehen. Diese Hilfe wird einkommens- und vermö- gensunabhängig gewährt und bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkom- men abhängig ist, unberücksichtigt. Auskunft erteilt: Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-280 Schwerbehindertenausweise und Parkerleichterungen Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können mit einem Schwerbehinder- tenausweis den Nachteilsausgleich erhalten. Dieser rich- tet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Anträge erhalten Sie in den Bürgerbüros. „Nette Toilette“ Die Toilettensituation in Dinslaken wird optimal ergänzt durch die „netten Toi- letten“ in der Stadt. Diese tragen das „OO“-Gesicht und werden durch Gas- tronomiebetreiber am Standort vorge- halten. Eine Informationsbroschüre dar- über erhalten Sie bei der: Stadtinformation am Rittertor Ritterstraße 1, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-498 Behindertensport REHA Aktiv BSG Dinslaken e. V. bietet z. B. Stuhlgymnastik, Seniorengymnastik, Seniorenwassergymnastik, Reha-Sport und vieles mehr an. Auskünfte erhalten Sie unter: Telefon: 02855 18109 E-Mail: reha-aktiv@reha-aktiv-bsg.de www.reha-aktiv-bsg.de Verein für Behinderten- und Rehabilitationssport Bewegung, Spiel und Sport e. V. Dinslaken (ausschließlich für geistige Behinderungen) Telefon: 02855 2276 E-Mail: wiese_mail@t-online.de www.bss-dinslaken.de Behindertenvertretung Die Behindertenbeauftragte der Stadt Dinslaken ist Ansprechpartnerin für die Belange von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen. Vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin. Stadt Dinslaken Behindertenbeauftragte Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-584 E-Mail: behindertenbeauftragte@dinslaken.de Blindengeld und -hilfe Menschen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent beträgt, haben unter Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung – unabhängig vom Einkommen und Vermögen – Anspruch auf Blindengeld. Blindenhilfe wird dagegen einkommensabhängig geleis- tet. Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei:

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