Älter werden in Dinslaken

45 Unterstützung im Trauerfall Ambulanter Paritätischer Hospizdienst Am Rutenwall 4, 46535 Dinslaken Telefon: 0176 11600662 E-Mail: hospizdienst-dinslaken@parisozial-muensterland.de www.parisozial-muensterland.de Caritasverband Treffpunkt für Trauernde „trau dich“ einmal im Monat Donnerstag 17:00 –19:00 Uhr Bahnhofsplatz 3, 2. Etage Montag – Freitag 09:00 – 11:00 Uhr Telefon: 02064 47540824 E-Mail: hospizdienst@caritas-dinslaken.de www.caritas-wesel.de Evangelische Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Dinslaken Trauerseminare Telefon: 02064 422865 E-Mail: petra.schorberger-waldhausen@evkln.de Testament Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erb- folge. Um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird, sollten Sie ein Testament verfassen. Zu unterscheiden ist das öffentliche und das eigenhän- dige Testament. Das öffentliche Testament können Sie nur vor einem Notar errichten, der Ihnen dann auch fachlichen Rat erteilt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel über Formulierungen und Echtheit gibt es in die- sem Fall nicht, da Ihr letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt. Das eigenhändige Testament können Sie selbst und ohne Kosten verfassen, es muss allerdings vollständig eigen- händig geschrieben und mit vollem Namen unterschrie- ben sein. Die Benutzung der Schreibmaschine oder des Computers macht das Testament ungültig. Es sollten Datum und Ort angegeben werden. Es empfiehlt sich auch bei handgeschriebenem Testa- ment zuvor die Einholung eines fachlichen Rates durch einen Notar, um zu verhindern, dass das Testament durch Formfehler ungültig wird. Das Testament hinterlegen Sie am besten beim zuständi- gen Amtsgericht. © Butch - Fotolia

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