Älter werden in Dinslaken

12 Individuelle Beratung und Information Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz Für eine volljährige Person kann ein/-e Betreuer/-in bestellt werden, welche/-r in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreisen für die betreute Person rechtlich bevoll- mächtigt wird. Betroffene im Sinne des Betreuungsrech- tes sind Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen und seelischen oder einer psychischen Erkran- kung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Person soll erhalten bleiben. Die Betreuung soll nur Aufgabenkreise umfassen, die auf andere Weise nicht zu regeln sind. Der gesetzliche Betreuer oder die gesetzliche Betreuerin soll eine Hilfestellung geben, um den Willen und die Wün- sche der Betroffenen zu verwirklichen. Die Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken berät Betroffene und Angehörige bereits im Vorfeld des Betreuungsver- fahrens über Maßnahmen und Unterstützungsmöglich- keiten, die eine Betreuung entbehrlich machen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungs- stelle nehmen Aufgaben nach dem Betreuungsbehör- dengesetz wahr. Aufgaben sind unter anderem: • Information und Beratung über gesetzliche Betreuun- gen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen • Unterstützung des Betreuungsgerichtes in Betreuungs- verfahren durch Sachverhaltsermittlung und Stellung- nahmen • Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuern/ -betreuerin • innen und ehrenamtlichen Betreuern/-innen • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen Institutionen • Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevoll- machten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr Weitere Auskünfte erhalten Sie hier: Stadt Dinslaken Fachdienst Soziale Dienste – Betreuungsstelle – Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-569 oder 02064 66-567 oder 02064 66-735 Amtsgericht Dinslaken Schillerstraße 76, 46535 Dinslaken Geschäftsstelle Betreuungsgericht Telefon: 02064 600-8310, 02064 600-8330/600-8304 ES IST EIN PRIVILEG ANDEREN MENSCHEN HELFEN ZU KÖNNEN ... ... werden Sie ehrenamtliche*r gesetzliche*r Betreuer*in! Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können. Sofern keine private Vorsorge getroffen wurde, bekommt er eine*n vom Gericht bestellte*n Betreuer*in zur Seite gestellt. Häufig übernehmen Angehörige diese Aufgabe. Immer öfter fehlen diese Angehörigen und es müssen geeignete familienfremde Personen gefunden werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie sich unverbindlich telefonisch bei der Betreuungs- stelle der Stadt Dinslaken informieren. Tel.: 02064/66-567, -569, -735 Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Frau Brockof, Herr Günzel und Frau Schroer

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