Älter werden in Dinslaken

15 Pflegeversicherung Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutsch- land eingeführt und sichert im Fall von Pflegebedürftig- keit die Basisversorgung für alle Versicherten. Pflegeberatung der Stadt Dinslaken Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben nach § 6 Alten- und Pflegegesetz NRW ein Recht auf eine träger­ unabhängige Beratung. Die Pflegeberatung der Stadt Dinslaken weiß Antworten auf Ihre Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist unabhängig, unentgelt- lich und kompetent. In einem Gespräch über Ihre indivi- duelle Situation werden Sie über konkrete Hilfsmöglich- keiten beraten. Informationen erhalten Sie beispielsweise zu folgenden Themen: • Betreuung Pflegebedürftiger in der Urlaubszeit • Feststellung der Pflegebedürftigkeit • Hilfen bei Ablehnung des Antrages auf Pflegebedürf- tigkeit • Hilfen für Angehörige • Kurzzeitpflege • Leistungen der Pflegekasse • Pflege zu Hause • Pflege in Heimen • Tagespflege • Unterstützung zur eigenen Haushaltsführung • Weitere finanzielle Leistungen • Wohnungsfragen Die Pflegeberatung arbeitet zusammen mit dem sozialen Dienst für ältere Menschen der Stadt Dinslaken (s. S. 19). Stadt Dinslaken Stadthaus, Seniorenbüro Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 0 2064 66-783 oder 02064 66-596 Allgemeine Öffnungszeiten Montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten, auch Hausbesu- che, sind nach Vereinbarung möglich. Pflegeberatung der Pflegekassen Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhal- ten, haben nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine indivi­ duelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegebe- raterin oder einen Pflegeberater. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Pflegekasse. PFLEGE BERATUNG Informationen zu Hilfsangeboten! Trägerunabhängig und kostenlos! Vertrauliche Beratung! www.dinslaken.de Gefördert durch den Kreis Wesel

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