Älter werden in Dinslaken

21 Die Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken informiert Sie über Inhalt und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht. Des Weiteren besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Vor- sorgevollmacht gegen eine Gebühr von 10,– Euro bei der Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken beglaubigen zu lassen. Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Betreuungs- und Patientenverfügung. Weitere Auskünfte erhalten Sie hier: Stadt Dinslaken Fachdienst Soziale Dienste Betreuungsstelle Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 0 2064 66-569 02064 66-567 02064 66-735 Weißer Ring Der Weiße Ring bietet u. a. unmittelbare Hilfe für Krimina- litätsopfer und ihre Familien und tritt für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Geschädigten ein. Außerdem unterstützt er Projekte der Schadenswie- dergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Weißer Ring e. V. Außenstelle Wesel Brabanter Straße 52, 47533 Kleve Telefon: 02821 9736667 E-Mail: kschayen@gmx.de www.weißer-ring.de Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Psychiatri- schen Instituts- und Opferambulanz. Suchtberatung Das Angebot der Suchtberatungsstelle wendet sich an Menschen, die selbst oder als Angehörige von einer Suchterkrankung betroffen sind. Für Betroffene und ihre Angehörigen bietet sie Beratung, Hilfe, Begleitung und Unterstützung an. Wenden Sie sich bitte an den Kreis Wesel Fachbereich Gesundheitswesen Jülicher Straße 6, 46483 Wesel Telefon: 0281 207-1138 www.kreis-wesel.de Weitere spezielle Suchtberatungsstellen finden Sie unter Selbsthilfegruppen/Individuelle Beratung und Informa- tion auf Seite 16. Vorsorgevollmacht Die eigene Vorsorge kann im Hinblick auf eine später zu befürchtende Geschäftsunfähigkeit mittels einer Vorsor- gevollmacht rechtlich abgesichert werden. Die eigene Vorsorge verhindert einen staatlichen Eingriff, denn eine Betreuung ist nur dann einzurichten, wenn anderweitige Hilfen nicht ausreichen. Ein Unfall, ein Herzinfarkt oder andere Erkrankungen können zu Situationen führen, in denen man nicht mehr selbstverantwortlich handeln oder keine sinnvolle Entscheidung mehr treffen kann. In die- sen Fällen können auch nächste Angehörige nicht ohne eine Vollmacht handeln. Eine Willenserklärung ist erfor- derlich. Nur eine voll geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht rechtsgültig erteilen. Das bedeutet, dass der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin zum Zeitpunkt der Erteilung die Tragweite und Bedeutung seiner oder ihrer Vollmacht erkennen muss. Durch die Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens allgemein oder eingeschränkt für einzelne Aufgabenbereiche. © PhotoSG - stock.adobe.com © stockWERK - Fotolia

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