Älter werden in Dinslaken

22 Behinderungen Behindertenfahrdienste Fahrdienst für Menschen mit Behinderung Die Stadt Dinslaken unterstützt den Fahrdienst für behin- derte Menschen seit vielen Jahren mit finanziellen Mit- teln. Anspruchsberechtigten steht ein Jahresbudget von 48 Fahrten zur Verfügung. Die Fahrten können beispiels- weise genutzt werden für Besuche von Verwandten, Freunden oder die Teilnahme an geselligen, sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeits- stelle, Schulen, Ärzten, Therapien oder in Tagespflege- einrichtungen sind davon ausgeschlossen. Wer kann diesen besonderen Fahrdienst nutzen? Beförderungsberechtigt sind behinderte Menschen, die in Dinslaken wohnen und im Besitz eines Schwerbehinder- tenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhn- lich gehbehindert) oder Bl (blind) sind. Ferner dürfen sie nicht im Besitz eines Kraftfahrzeuges sein, das von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Personen, die diese Vor- aussetzungen erfüllen, können beim Kreis Wesel einen Antrag stellen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, Fahrgutscheine bei der Stadt Dinslaken zu beantragen. Pro Fahrt ist ein Eigen­ anteil von 5,00 Euro zu entrichten. Kreis Wesel Fachdienst Soziale Hilfen Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Telefon: 0281 2072363 Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-280 Wer bietet den Fahrdienst für behinderte Menschen an? Die Fahrdienste werden vom DRK sowie Krankentrans- porte Rudolph durchgeführt. Berechtigte Personen mel- den sich rechtzeitig bei einem der Fahrdienste, spätestens ein bis zwei Tage vor der Fahrt, damit das Fahrzeug auch bereitsteht. Fahrdienste für Menschen mit Behinderung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Dinslaken-Voerde-Hünxe e. V. Heinrich-Nottebaum-Straße 24, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 4468-0 Private Krankentransporte Rudolph KG Otto-Lilienthal-Straße 31–33, 46539 Dinslaken Telefon: 02064 17771 Behindertentoiletten und „Nette Toiletten“ Behindertentoiletten Im Stadtgebiet Dinslaken gibt es an folgenden Orten öffentliche Behindertentoiletten: Innenstadt • Neben dem Bahnhofsgebäude (aus dem Bahnhof kommend rechte Seite) (08:00 – 20:00 Uhr) • Am Altmarkt/Gartenstraße (Passage Durchgang zur Gartenstraße) (nur an Markttagen dienstags und frei- tags 08:00 – 13:00 Uhr), durchgehend mit Schlüssel • Am Burgtheater/Althoffstraße, links neben dem Ein- gang zum Burgtheater • Neutor Galerie, links neben dem Eingang (24 Stunden geöffnet) • Im Stadthaus, Wilhelm-Lantermann-Straße 65, Erdge- schoss (geöffnet während der Bürozeiten) • Im Rathaus, 1. Etage, gegenüber Zimmer 105 (geöff- net während der Bürozeiten) • Im Technischen Rathaus, Hünxer Straße 81 (geöffnet während der Bürozeiten) Hiesfeld • Ev. Dorfkirche, Kirchstraße 1 (hinter dem Kirchengebäude) Lohberg • Marktplatz/Johannesplatz Alle Toilettenanlagen können mit dem sogenannten „Euro-WC-Schlüssel“ geöffnet werden. Euro-WC-Schlüs- sel können gegen Vorlage des Behindertenausweises im Bürgerbüro Stadtmitte, Friedrich-Ebert-Straße 82, gegen einen Kostenbeitrag von 20 Euro bezogen werden, wenn das Merkzeichen AG, B, H, G oder BL und mindestens 70 % im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind. „Nette Toilette“ Die Toilettensituation in Dinslaken wird optimal ergänzt durch die „netten Toiletten“ in der Stadt. Diese tragen das „OO“-Gesicht und werden durch Gastronomiebe- treiber am Standort vorgehalten. Informationen darüber erhalten Sie bei der

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