Älter werden in Dinslaken
22 Behinderungen Behindertenfahrdienste Fahrdienst für Menschen mit Behinderung Die Stadt Dinslaken unterstützt den Fahrdienst für behin- derte Menschen seit vielen Jahren mit finanziellen Mit- teln. Anspruchsberechtigten steht ein Jahresbudget von 48 Fahrten zur Verfügung. Die Fahrten können beispiels- weise genutzt werden für Besuche von Verwandten, Freunden oder die Teilnahme an geselligen, sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeits- stelle, Schulen, Ärzten, Therapien oder in Tagespflege- einrichtungen sind davon ausgeschlossen. Wer kann diesen besonderen Fahrdienst nutzen? Beförderungsberechtigt sind behinderte Menschen, die in Dinslaken wohnen und im Besitz eines Schwerbehinder- tenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhn- lich gehbehindert) oder Bl (blind) sind. Ferner dürfen sie nicht im Besitz eines Kraftfahrzeuges sein, das von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Personen, die diese Vor- aussetzungen erfüllen, können beim Kreis Wesel einen Antrag stellen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, Fahrgutscheine bei der Stadt Dinslaken zu beantragen. Pro Fahrt ist ein Eigen anteil von 5,00 Euro zu entrichten. Kreis Wesel Fachdienst Soziale Hilfen Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Telefon: 0281 2072363 Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-280 Wer bietet den Fahrdienst für behinderte Menschen an? Die Fahrdienste werden vom DRK sowie Krankentrans- porte Rudolph durchgeführt. Berechtigte Personen mel- den sich rechtzeitig bei einem der Fahrdienste, spätestens ein bis zwei Tage vor der Fahrt, damit das Fahrzeug auch bereitsteht. Fahrdienste für Menschen mit Behinderung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Dinslaken-Voerde-Hünxe e. V. Heinrich-Nottebaum-Straße 24, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 4468-0 Private Krankentransporte Rudolph KG Otto-Lilienthal-Straße 31–33, 46539 Dinslaken Telefon: 02064 17771 Behindertentoiletten und „Nette Toiletten“ Behindertentoiletten Im Stadtgebiet Dinslaken gibt es an folgenden Orten öffentliche Behindertentoiletten: Innenstadt • Neben dem Bahnhofsgebäude (aus dem Bahnhof kommend rechte Seite) (08:00 – 20:00 Uhr) • Am Altmarkt/Gartenstraße (Passage Durchgang zur Gartenstraße) (nur an Markttagen dienstags und frei- tags 08:00 – 13:00 Uhr), durchgehend mit Schlüssel • Am Burgtheater/Althoffstraße, links neben dem Ein- gang zum Burgtheater • Neutor Galerie, links neben dem Eingang (24 Stunden geöffnet) • Im Stadthaus, Wilhelm-Lantermann-Straße 65, Erdge- schoss (geöffnet während der Bürozeiten) • Im Rathaus, 1. Etage, gegenüber Zimmer 105 (geöff- net während der Bürozeiten) • Im Technischen Rathaus, Hünxer Straße 81 (geöffnet während der Bürozeiten) Hiesfeld • Ev. Dorfkirche, Kirchstraße 1 (hinter dem Kirchengebäude) Lohberg • Marktplatz/Johannesplatz Alle Toilettenanlagen können mit dem sogenannten „Euro-WC-Schlüssel“ geöffnet werden. Euro-WC-Schlüs- sel können gegen Vorlage des Behindertenausweises im Bürgerbüro Stadtmitte, Friedrich-Ebert-Straße 82, gegen einen Kostenbeitrag von 20 Euro bezogen werden, wenn das Merkzeichen AG, B, H, G oder BL und mindestens 70 % im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind. „Nette Toilette“ Die Toilettensituation in Dinslaken wird optimal ergänzt durch die „netten Toiletten“ in der Stadt. Diese tragen das „OO“-Gesicht und werden durch Gastronomiebe- treiber am Standort vorgehalten. Informationen darüber erhalten Sie bei der
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