Älter werden in Dinslaken

25 Finanzielle Unterstützungsangebote Finanzierung eines Heimplatzes Die Kosten für einen Heimplatz können bei den Pflege- heimen erfragt werden. Die jeweilige Pflegekasse gewährt für die vollstationäre Versorgung Leistungen je nach Pflegegrad. Abgegolten sind damit alle pflegebedingten Aufwendungen, nicht jedoch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Personen, die durch Einkommen und Ver- mögen in der Lage sind, die Kosten auf Dauer selbst zu tragen, können den Vertrag direkt mit dem jeweiligen Heim abschließen. Reicht das eigene Einkommen und/ oder Vermögen nicht aus, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken, besteht ggfs. die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung in Form von Pflegewohngeld oder Hilfe zur Pflege in Einrichtungen. Auskünfte und Anträge hierzu: Stadt Dinslaken Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-0 (Vermittlung über die Telefonzentrale) Die Frage der Finanzierung muss vor dem Einzug in ein Heim geklärt werden. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Durch die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird der Lebensunterhalt im Alter und bei festgestellter dauerhaf- ter Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit sicherge- stellt. Anspruchsberechtigt sind u. a. ältere Menschen ab 65 Jahre, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutsch- land haben. Eigenes Einkommen und Vermögen und das der nicht getrennt lebenden Ehegattin oder des Ehegat- ten, der/des eingetragene Lebenspartnerin/Lebenspart- ners sowie Partnerin oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft sind einzusetzen. Angehörige (Kinder/Eltern) werden nur zum Unterhalt herangezogen, wenn das Jahreseinkommen eines Unter- haltspflichtigen 100.000,00 Euro übersteigt. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei: Stadt Dinslaken Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 0 2064 66-0 (Vermittlung über die Telefonzentrale) Lebensmittel, Mahlzeiten und Kleiderspenden für Bedürftige Dinslakener Tafel e. V. Für bedürftige Menschen werden Lebensmittel gegen einen bei der Anmeldung festgelegten Spendenbetrag (richtet sich nach der Personenzahl) und unter Nachweis der Bedürftigkeit ausgegeben. Ausgabe: • montags 13:00 – 15:00 Uhr • dienstags/mittwochs/freitags 12:00 – 14:30 Uhr Hünxer Straße 281, 46537 Dinslaken (Zugang über die Augustastraße neben dem Hundeverein) Neuanmeldung 1. Donnerstag im Monat 09:00 – 13:00 Uhr Bei der Neuanmeldung müssen ein gültiges Ausweisdo- kument sowie aktuelle Einkommensnachweise vorgelegt werden. Alle volljährigen Personen innerhalb der Haus- haltsgemeinschaft müssen vor Ort persönlich erscheinen. Telefonische Auskünfte nur Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 02064 6219919 E-Mail: vorstand@dinslakener-tafel.de www.dinslakener-tafel.de (A usweichtermine) Der gedeckte Tisch Der „Gedeckte Tisch“ ist ein Arbeitskreis der Evange- lischen Kirchengemeinde, der in Dinslaken seit über 20 Jahren besteht. Das ehrenamtliche Team bietet in den Räumlichkei- ten des Gemeindehauses an der Duisburger Straße 72 zweimal im Monat ein Essen für bedürftige Menschen an, welches an hübsch gedeckten Tischen eingenom- men werden kann. Daneben findet eine Ausgabe von guter, tragfähiger Kleidung statt und es werden gespendete Lebensmittel für Zuhause mitgegeben.

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