Älter werden in Dinslaken

27 Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 0 2064 66-322 02064 66-324 02064 66-257 Wohnberechtigungsschein Für die sogenannten Sozialwohnungen hat der Eigen- tümer öffentliche Mittel eingesetzt und darf bestimmte Höchstmieten nicht überschreiten. Für einen Einzug in eine solche Wohnung wird von den Mietern ein Wohn- berechtigungsschein (WBS) benötigt, den der Fachdienst Wohnen ausstellt. Die Erteilung ist von Einkommensgren- zen abhängig. Dazu müssen Einkommensnachweise und Personalausweis vorgelegt werden. Nähere Informatio- nen hierzu erhalten Sie bei der: Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 0 2064 66-328 02064 66-412 Telefongebührenermäßigung Eine Ermäßigung der Telefongebühren kann erfolgen, wenn Sie eine Befreiung von der Rundfunkgebühren- pflicht oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ vorweisen können. Auskünfte erhalten Sie im Telekom Shop Dinslaken Neustraße 6, 46535 Dinslaken Telefon:02064 40029 Wohngeld Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem verfügbarem Einkommen. Der Anspruch auf Wohngeld hängt ab von der Höhe des Ein- kommens, der zuschussfähigen Kaltmiete sowie von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder. Bewohnen Sie eine Eigentumswohnung oder ein Eigen- heim, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohn- geld in Form eines Lastenzuschusses gewährt werden. Bei der Wohngeldstelle und mit dem Wohngeldrechner im Internet kann schnell und unverbindlich festgestellt werden, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Auskunft hierzu erteilt:

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