Älter werden in Dinslaken

42 • Meldung des Todesfalls spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt der Stadt Dinsla- ken. Folgende Unterlagen des/der Verstorbenen sind neben dem Personalausweis des Anzeigenden mitzu- bringen: Todesbescheinigung und Sterbefallanzeige (wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus erfolgt ist), Geburtsurkunde, Personalausweis und ggf. Schei- dungsurteil bzw. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde/Todeserklärung des Verstorbenen • Grabstelle beim Fachdienst Grünflächen der Stadt Dinslaken besorgen, sofern nicht bereits eine Grab- stelle vorhanden ist, in der beigesetzt werden kann, und ggf. die Beisetzung anmelden • oder beim zuständigen Pfarramt, unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Ver- sicherungsträger: Renten- und Lebensversicherung, Sterbe- und Krankenkasse der/des Verstorbenen, Mit- teilung an entsprechende Banken/Sparkassen/Ämter • Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht • ggf. Todesanzeige aufgeben • Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen die/ der Verstorbene angehört hat • Organisation und Planung einer Trauerfeier und der Beisetzung Palliativ- und Hospizdienst/-pflege Der ambulante Palliativ- und Hospizdienst will Schwer­ kranken und Sterbenden sowie deren Familien und Freunden Unterstützung und Hilfe in dieser schwe- ren Lebensphase anbieten. Er berät in palliativen (die Schmerzlinderung betreffenden) Fragen, über Hilfen und Einrichtungen, er führt regelmäßige Besuche und Gesprä- che mit allen Betroffenen zu Hause durch und begleitet Angehörige und Freunde in der Trauer. Die Mitarbeiten- den unterliegen der Schweigepflicht. Sterbefall Sich mit der Zukunft auseinanderzusetzen ist immer wichtig – auch wenn es sich um das schwierige, aber unumgängliche Thema der eigenen Bestattung handelt. In unserer heutigen Zeit gibt es sehr viele Möglichkei- ten, die Form der eigenen Bestattung zu wählen. Jeder Mensch kann auch hier seine Vorstellungen und seinen persönlichen Umgang mit dem Thema zur Entschei- dungsgrundlage machen. Wie auch immer Ihre Vorstel- lung vom Tod und von der Bestattung aussehen mag, es ist wichtig, sich vorher zu informieren. Bestattungsvorsorge Bestattungsunternehmen bieten eine individuelle persön- liche Beratung an. Dort können Sie nach Wunsch auch einen Vorsorgevertrag abschließen. Dieser bietet Ihnen die Sicherheit, dass alle Angelegenheiten so ausgeführt werden, wie Sie es mit dem Bestattungsunternehmen festgelegt haben. Finanzielle Unterstützung Voraussetzungen für eine anteilige oder volle Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 des Zwölften Sozial- gesetzbuches (SGB XII) sind u. a.: • Nachlass des Verstorbenen und/oder vorhandene Versicherungen reichen nicht aus, die angemessenen Bestattungskosten zu begleichen; • Erben, Unterhaltspflichtige und/oder nach dem Bestat- tungsgesetz Nordrhein-Westfalen Pflichtige verfügen nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen. Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entspre- chende einfache Bestattung anfallen. Stadt Dinslaken Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66476 oder 02064 66625 Formalitäten Bei einem Todesfall sind viele Formalitäten zu erledigen. Die Bestattungsunternehmen nehmen Ihnen diese Auf- gaben in der Regel ab. Aber auch Angehörige können diese Aufgaben übernehmen. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen dabei helfen: • beim Sterbefall zu Hause den Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt • nächste Angehörige unterrichten • ggf. ein Bestattungsunternehmen kontaktieren ©AndreasErnst -stock.adobe.com

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