Älter werden in Dinslaken

45 Testament Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erb- folge. Um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird, sollten Sie ein Testament verfassen. Zu unterscheiden ist das öffentliche und das eigenhän- dige Testament. Das öffentliche Testament können Sie nur vor einem Notar errichten, der Ihnen dann auch fachlichen Rat erteilt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel über Formulierungen und Echtheit gibt es in die- sem Fall nicht, da Ihr letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt. Das eigenhändige Testament können Sie selbst und ohne Kosten verfassen, es muss allerdings vollständig eigen- händig geschrieben und mit vollem Namen unterschrie- ben sein. Die Benutzung der Schreibmaschine oder des Computers macht das Testament ungültig. Es sollten Datum und Ort angegeben werden. Es empfiehlt sich auch bei handgeschriebenen Testa- ment zuvor die Einholung eines fachlichen Rates durch einen Notar, um zu verhindern, dass das Testament durch Formfehler ungültig wird. Das Testament hinterlegen Sie am besten beim zuständi- gen Amtsgericht. Unterstützung im Trauerfall Ambulanter Paritätischer Hospizdienst Am Rutenwall 4, 46535 Dinslaken Telefon: 0176 11600662 E-Mail: hospizdienst-dinslaken@parisozial-muensterland.de www.parisozial-muensterland.de Caritasverband Treffpunkt für Trauernde „trau dich“ einmal im Monat donnerstags ab 17:00 bis 19:00 Uhr Bahnhofsplatz 3, 2. Etage montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr Telefon: 02064 47540824 E-Mail: hospizdienst@caritas-dinslaken.de www.caritas-wesel.de Evangelische Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Dinslaken Trauerseminare Kreuzstraße 28, 46539 Dinslaken Telefon: 02064 420 © Butch – Fotolia

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