Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

12 Individuelle Beratung und Information Aufgaben sind unter anderem: • Information und Beratung über gesetzliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen • Unterstützung des Betreuungsgerichtes in Betreuungsverfahren durch Sachverhaltsermittlung und Stellungnahmen • Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuern/ -betreuerinnen und ehrenamtlichen Betreuern/- betreuerinnen • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen Institutionen • Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr Weitere Auskünfte erhalten Sie hier: Stadt Dinslaken Fachdienst Soziale Dienste – Betreuungsstelle – Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-569 02064 66-567 02064 66-735 02064 66-415 Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz Für eine volljährige Person kann ein*e Betreuer*in bestellt werden, welche/-r in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreisen für die betreute Person rechtlich bevollmächtigt wird. Betroffene im Sinne des Betreuungsrechtes sind Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen und seelischen oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Person soll erhalten bleiben. Die Betreuung soll nur Aufgabenkreise umfassen, die auf andere Weise nicht zu regeln sind. Der gesetzliche Betreuer oder die gesetzliche Betreuerin soll eine Hilfestellung geben, um den Willen und die Wünsche der Betroffenen zu verwirklichen. Die Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken berät Betroffene und Angehörige bereits im Vorfeld des Betreuungsverfahrens über Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten, die eine Betreuung entbehrlich machen. Die Mitarbeiter*innen der Betreuungsstelle nehmen Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz wahr. ES IST EIN PRIVILEG ANDEREN MENSCHEN HELFEN ZU KÖNNEN ... ... werden Sie ehrenamtliche*r gesetzliche*r Betreuer*in! Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr regeln zu können. Sofern keine private Vorsorge getroffen wurde, bekommt er eine*n vom Gericht bestellte*n Betreuer*in zur Seite gestellt. Häufig übernehmen Angehörige diese Aufgabe. Immer öfter fehlen diese Angehörigen und es müssen geeignete familienfremde Personen gefunden werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie sich unverbindlich telefonisch bei der Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken informieren. Tel.: 02064/66-567, -569, -735, -415 Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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