Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

15 Weitere Auskünfte erhalten Sie hier: Stadt Dinslaken Fachdienst Soziale Dienste Betreuungsstelle Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-569 02064 66-567 02064 66-735 02064 66-415 Pflegeberatung der Stadt Dinslaken Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben nach § 6 Alten- und Pflegegesetz NRW ein Recht auf eine trägerunabhängige Beratung. Die Pflegeberatung der Stadt Dinslaken weiß Antworten auf Ihre Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist unabhängig, unentgeltlich und kompetent. In einem Gespräch über Ihre individuelle Situation werden Sie über konkrete Hilfsmöglichkeiten beraten. Informationen erhalten Sie beispielsweise zu folgenden Themen: • Betreuung Pflegebedürftiger in der Urlaubszeit • Feststellung der Pflegebedürftigkeit • Hilfen bei Ablehnung des Antrages auf Pflegebedürftigkeit • Hilfen für Angehörige • Kurzzeitpflege • Leistungen der Pflegekasse • Pflege zu Hause • Pflege in Heimen • Tagespflege • Unterstützung zur eigenen Haushaltsführung • weitere finanzielle Leistungen • Wohnungsfragen Die Pflegeberatung arbeitet zusammen mit dem Sozialen Dienst für ältere Menschen der Stadt Dinslaken (s. S. 19). Stadt Dinslaken Stadthaus, Seniorenbüro Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-783 oder 02064 66-596 Allgemeine Öffnungszeiten Montags und mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten, auch Hausbesuche, sind nach Vereinbarung möglich. Kriegsopferfürsorge Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene (Witwen, Witwer, Halbwaisen/Waisen und Eltern). Ebenso können anerkannte Opfer von Gewalttaten oder Impfgeschädigte sowie weitere besondere Personenkreise Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Weitere Informationen zu den Leistungen erhalten Sie vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) Fachbereich Soziales Entschädigungsrecht Abteilung Kriegsopferfürsorge Deutzer Freiheit 77, 50679 Köln Telefon: 0221 809-0 E-Mail: post@lvr.de www.soziales.lvr.de Mieterschutz In allen das Mietrecht betreffenden Angelegenheiten berät Sie der: Mieterverein Dinslaken e. V. Sprechstunden finden in der Geschäftsstelle statt: Friedrich-Ebert-Straße 105, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 437471 E-Mail: mieterverein-dinslaken@arcor.de www.mieterverein-dinslaken.com Patientenverfügung Im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes haben Sie die Möglichkeit, eine für die Zukunft ausgerichtete Willenserklärung in Form einer Patientenverfügung abzugeben. Die Patientenverfügung soll über Bedingungen, Art und Weise sowie Umfang einer medizinischen Untersuchung/ Behandlung nach dem Willen der Verfügenden Auskunft geben. Der im Zustand der Entscheidungsfähigkeit verbindlich und wirksam geäußerte, ureigene Wunsch des Betroffenen ist vom ärztlichen Fachpersonal zu beachten. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist zu berücksichtigen, dass eine rechtliche Vertretung zur Durchsetzung der Patientenverfügung vorhanden sein sollte. Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung.

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