Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

22 Behinderungen Wer bietet den Fahrdienst für behinderte Menschen an? Die Fahrdienste werden vom DRK sowie Krankentransporte Rudolph durchgeführt. Berechtigte Personen melden sich rechtzeitig bei einem der Fahrdienste, spätestens ein bis zwei Tage vor der Fahrt, damit das Fahrzeug auch bereitsteht. Fahrdienste für Menschen mit Behinderung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Dinslaken-Voerde-Hünxe e. V. Heinrich-Nottebaum-Straße 24, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 4468-0 Private Krankentransporte Rudolph KG Otto-Lilienthal-Straße 31–33, 46539 Dinslaken Telefon: 02064 17771 Behindertentoiletten und „nette Toilette“ Behindertentoiletten Im Stadtgebiet Dinslaken gibt es an folgenden Orten öffentliche Behindertentoiletten: Innenstadt • Neben dem Bahnhofsgebäude (aus dem Bahnhof kommend rechte Seite) (08:00 – 20:00 Uhr) • Am Altmarkt/Gartenstraße (Passage Durchgang zur Gartenstraße) (nur an Markttagen dienstags und freitags 08:00 – 13:00 Uhr) • Am Burgtheater/Althoffstraße, links neben dem Eingang zum Burgtheater • Neutor Galerie, links neben dem Eingang (24 Stunden geöffnet) Behindertenfahrdienste Fahrdienst für Menschen mit Behinderung Die Stadt Dinslaken unterstützt den Fahrdienst für behinderte Menschen seit vielen Jahren mit finanziellen Mitteln. Anspruchsberechtigten steht ein Jahresbudget von 48 Fahrten zur Verfügung. Die Fahrten können beispielsweise genutzt werden für Besuche von Verwandten, Freunden oder die Teilnahme an geselligen, sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen. Fahrten zur Arbeitsstelle, Schulen, Ärzten, Therapien oder in Tagespflegeeinrichtungen sind davon ausgeschlossen. Wer kann diesen besonderen Fahrdienst nutzen? Beförderungsberechtigt sind behinderte Menschen, die in Dinslaken wohnen und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) sind. Ferner dürfen sie nicht im Besitz eines Kraftfahrzeuges sein, das von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können beim Kreis Wesel einen Antrag stellen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, Fahrgutscheine bei der Stadt Dinslaken zu beantragen. Pro Fahrt ist ein Eigenanteil von 5,00 Euro zu entrichten. Kreis Wesel Fachdienst Soziale Hilfen Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel Telefon: 0281 2072363 Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-280 © Jörg Lantelme - stock.adobe.com © TTLmedia - stock.adobe.com

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