Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

24 Behinderungen sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften beziehen. Diese Hilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt und bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. Auskunft erteilt: Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-280 Schwerbehindertenausweise und Parkerleichterungen Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können mit einem Schwerbehindertenausweis den Nachteilsausgleich erhalten. Dieser richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Anträge erhalten Sie in den Bürgerbüros. Hilfe für Gehörlose Gehörlose sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Sie erhalten, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften beziehen, eine monatliche finanzielle Hilfe. Diese Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig und bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. Auskunft und Antragsformulare erhalten Sie bei: Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-280 Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Hochgradig Sehbehinderte (Sehkraft auf dem besseren Auge weniger als 5 %), die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine monatliche finanzielle Hilfe, soweit © Halfpoint - stock.adobe.com

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