Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

26 Finanzielle Unterstützungsangebote Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Durch die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird der Lebensunterhalt im Alter und bei festgestellter dauerhafter Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit sichergestellt. Anspruchsberechtigt sind u. a. ältere Menschen ab 65 Jahre, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eigenes Einkommen und Vermögen und das der nicht getrennt lebenden Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin, des eingetragenen Lebenspartners sowie Partnerin oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft ist einzusetzen. Angehörige (Kinder/Eltern) werden nur zum Unterhalt herangezogen, wenn das Jahreseinkommen eines Unterhaltspflichtigen 100.000,00 Euro übersteigt. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei: Stadt Dinslaken Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-0 (Vermittlung über die Telefonzentrale) Finanzierung eines Heimplatzes Die Kosten für einen Heimplatz können bei den Pflegeheimen erfragt werden. Die jeweilige Pflegekasse gewährt für die vollstationäre Versorgung Leistungen je nach Pflegegrad. Abgegolten sind damit alle pflegebedingten Aufwendungen, nicht jedoch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Personen, die durch Einkommen und Vermögen in der Lage sind, die Kosten auf Dauer selbst zu tragen, können den Vertrag direkt mit dem jeweiligen Heim abschließen. Reicht das eigene Einkommen und/ oder Vermögen nicht aus, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu decken, besteht ggfs. die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung in Form von Pflegewohngeld oder Hilfe zur Pflege in Einrichtungen. Auskünfte und Anträge hierzu: Stadt Dinslaken Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-0 (Vermittlung über die Telefonzentrale) Die Frage der Finanzierung muss vor dem Einzug in ein Heim geklärt werden.

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