Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

28 Finanzielle Unterstützungsangebote Telefongebührenermäßigung Eine Ermäßigung der Telefongebühren kann erfolgen, wenn Sie eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ vorweisen können. Auskünfte erhalten Sie im Telekom Shop Dinslaken Neustraße 6, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 40029 Wohngeld Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem verfügbarem Einkommen. Der Anspruch auf Wohngeld hängt ab von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Kaltmiete sowie von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder. Bewohnen Sie eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses gewährt werden. Bei der Wohngeldstelle und mit dem Wohngeldrechner im Internet kann schnell und unverbindlich festgestellt werden, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Auskunft hierzu erteilt: Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-322 02064 66-324 02064 66-257 Wohnberechtigungsschein Für die sogenannten Sozialwohnungen hat der Eigentümer öffentliche Mittel eingesetzt und darf bestimmte Höchstmieten nicht überschreiten. Für einen Einzug in eine solche Wohnung wird von den Mietern ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt, den der Fachdienst Wohnen ausstellt. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig. Dazu müssen Einkommensnachweise und Personalausweis vorgelegt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der: Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-328 02064 66-412 Man unterscheidet: Hilfe zum Lebensunterhalt Als Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Sie wird durch laufende Leistungen (Regelsätze) ggf. Mehrbedarfszuschläge zuzüglich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gewährt. Andere Hilfen In bestimmten Lebenssituationen (wie Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit usw.) können, auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren normalen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, entsprechende Hilfen gewährt werden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Stadt Dinslaken Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-0 (Vermittlung über die Telefonzentrale)

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=