Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

62 Sterbefall Unterstützung im Trauerfall Ambulanter Paritätischer Hospizdienst Duisburger Straße 168, 46535 Dinslaken Telefon: 0176 11600662 Caritasverband Treffpunkt für Trauernde „trau dich“ einmal im Monat donnerstags ab 17:00 bis 19:00 Uhr Bahnhofsplatz 3, 2. Etage Telefon: 02064 47540824 E-Mail: hospizdienst@caritas-dinslaken.de www.caritas-wesel.de Evangelische Krankenhausseelsorge im Kirchenkreis Dinslaken Trauerseminare Kreuzstraße 28, 46539 Dinslaken Telefon: 02064 420 Testament Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt wird, sollten Sie ein Testament verfassen. Zu unterscheiden ist das öffentliche und das eigenhändige Testament. Das öffentliche Testament können Sie nur vor ein*e Notar*in errichten, der Ihnen dann auch fachlichen Rat erteilt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel über Formulierungen und Echtheit gibt es in diesem Fall nicht, da Ihr letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt. Das eigenhändige Testament können Sie selbst und ohne Kosten verfassen, es muss allerdings vollständig eigenhändig geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben sein. Die Benutzung der Schreibmaschine oder des Computers macht das Testament ungültig. Es sollten Datum und Ort angegeben werden. Es empfiehlt sich auch beim handgeschriebenen Testament zuvor die Einholung eines fachlichen Rates durch ein*e Notar*in, um zu verhindern, dass das Testament durch Formfehler ungültig wird. Das Testament hinterlegen Sie am besten beim zuständigen Amtsgericht. © fizkes - stock.adobe.co

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=