Bauen im Landkreis Donau-Ries

Geprüft werden J die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach den §§ 29 bis 38 BauGB (wie beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren), J das Bauordnungsrecht, J das „aufgedrängte“ sonstige öffentliche Recht. Hinsichtlich des baulichen Arbeitsschutzes gilt dasselbe wie im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Verfahrensablauf Neue Zuständigkeit der Gemeinden Der Bauantrag ist bei der Gemeinde einzureichen, die ihn – wenn sie nicht selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist – mit ihrer Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde (dem Landratsamt) vorlegt. Alle Gemeinden entscheiden selbst über die Zulassung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen nach Bauplanungs- recht bei verfahrensfreien Bauvorhaben (= Bauvorhaben, die weder einer Baugenehmigung bedürfen noch der Genehmi- gungsfreistellung unterliegen). Bauantrag Da im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nur beantragte Abweichungen geprüft werden, muss der Bauherr im Bauantrag deutlich machen, welche Vorschriften er nicht einhalten kann oder will und die Zulassung einer Abweichung ausdrücklich beantragen. Das gilt auch für Ausnahmen und Befreiungen nach Bauplanungsrecht. Der Bauherr muss begründen, weshalb er von bestimmten Vorschriften abweichen will. Beteiligung von Fachbehörden Klargestellt wird, dass die Bauaufsichtsbehörde zum Bauantrag nur diejenigen Stellen hört, deren Beteiligung oder Anhörung durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann. Damit ist vor allem klargestellt, dass die Bauaufsichtsbehörde eine Fachbehörde dann nicht zu beteiligen braucht, wenn sie selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt. Dadurch wurde eine weitere Verfahrens- straffung erreicht. Dem Bauherrn wurde ermöglicht, selbst die betroffenen Fachbehörden zu beteiligen und sein Bauvorhaben mit ihnen abzustimmen. Hat die jeweilige Stelle dem Bau- vorhaben vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens (= Einreichung des Bauantrags bei der Gemeinde) zugestimmt, entfällt deren Beteiligung durch die Bauaufsichtsbehörde. Unvollständige Bauanträge Stärker in die Pflicht genommen wird der Bauherr künftig für die Vollständigkeit des Bauantrags: Ist der Bauantrag unvoll- ständig oder sonst mangelhaft, fordert ihn die Bauaufsichts- behörde auf, die Mängel zu beheben, und setzt ihm dafür eine angemessene Frist. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt der Bauantrag als zurückgenommen und der Bauherr trägt die Kosten des bisher durchgeführten Baugenehmigungsverfahrens. Baubeginn Mit dem Bau beginnen darf der Bauherr natürlich nicht ohne Baugenehmigung. Voraussetzung für den Baubeginn ist seine Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde. Spätestens mit der Bau- beginnsanzeige muss der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde auch ggf. erforderliche Bescheinigungen von Prüfsachverständigen übermitteln. Spätestens mit der Anzeige der beabsichtigten Nutzungsaufnahme sind der Bauaufsichtsbehörde die ggf. erforderlichen Bescheinigungen von Prüfsachverständigen über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Stand­ sicherheit und des Brandschutzes vorzulegen. Verfahrensfreie Bauvorhaben Für verfahrensfreie Bauvorhaben muss kein Bauantrag gestellt werden. Im Einzelfall erteilen die Bauaufsichtsbehörden Aus- kunft, ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt. Die Durchführung eines verfahrensfreien Bauvorha- bens entbindet jedoch nicht vom geltenden Recht. So sind beispielsweise Abstandsflächen und dergleichen einzuhalten. Bei Nutzungsänderungen ist eine Genehmigung erforderlich, wenn an die neue Nutzung neue Anforderungen gestellt werden. Falls eine Anlage vollständig beseitigt werden soll und deren Errichtung verfahrensfrei war, muss dafür keine Genehmigung eingeholt werden. Einen Überblick über verfahrensfreie Bauvorhaben bietet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf seinen Internetseiten: http://www.verkehr.bayern.de/assets/ stmi/buw/bauherreninfo/was_ist_verfahrensfrei.pdf Bauen im Landkreis Donau-Ries | » DAS BAURECHT 17

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=