Bauen im Landkreis Donau-Ries

und Jahr, der durch den Endenergiebedarf beschrieben wird. Diese Größe stellt eine Kennzeichnung für die energetische Qualität des Gebäudes mit deren Anlagentechnik dar. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt noch zusätzlich die Ener- giequelle und die Verluste, die bei der Erzeugung und dem Transport eines Energieträgers entstehen. Nachdem mit der EnEV 2007 im Wesentlichen Regelungen für Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt worden sind, wurde mit der EnEV 2009 das Anforderungsniveau an Neubau und Bestände in einem ersten Schritt verschärft. Ziel war es, den Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung im Gebäudebereich um rund 30 Prozent zu senken. Damit soll die Senkung der CO 2 -Emissionen in Deutschland einhergehen. Ebenfalls seit Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei Neu- bauten einen Teil ihrer Wärme aus Erneuerbaren Energien produzieren – also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen (EEWärmeG). Hausbesitzer können zwischen verschiedenen Systemen wählen: zum Beispiel Holz- pelletheizungen oder thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder Wärmepumpen. Wer keine Erneuerbaren Energien nutzen will, muss alternativ sein Haus deutlich besser dämmen, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt, um dadurch einen geringeren Energiebedarf zu erreichen. Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2009 im Überblick: J Die energetischen Anforderungen an Außenbauteile, ins- besondere in punkto Wärmedämmung, wurden verschärft. Der erforderliche Gebäudewärmeschutz ist um 15 Prozent gestiegen. J Die primärenergetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung wurden verschärft: Die Gesamtenergieeffizient von Gebäuden muss um 30 Prozent erhöht werden. J Auch die oberste Geschossdecke muss unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden. J Nachtstromspeicherheizungen in Mehrfamilienhäusern werden stufenweise außer Betrieb genommen. J Die Nachweisberechnung für Wohngebäude wird nun mit Hilfe eines Referenz-Wohnhauses durchgeführt. Weitere Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen Das Bundeskabinett hat am 6. Februar 2013 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Damit wur- den insbesondere die Standards für Neubauten angehoben, zum Beispiel mit Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz, die Gebäudehülle und den Primärenergiefaktor. Außerdem wurde der Energieausweis gestärkt, etwa durch ein Kontrollsystem, die Ausweitung der Aushangpflicht und die Pflichtnennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen. Am 1. Mai 2014 ist die letzte Novelle der Energieeinsparver- ordnung (EnEV) in Kraft getreten. Die Inhalte der Novellierung der EnEV betreffen einerseits Vorgaben für das Bauen und andererseits Vorgaben für den Energieausweis. Es wurden un- ter anderem die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben, welche seit dem 1. Januar 2016 wirksam sind. Seit 01.05.2014 Änderung 1: Energetische Kennwerte müssten bei Vermie- tung oder Verkauf von Gebäuden in den Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. © fotolia.com · Electriceye © fotolia.com · Goodluz » BAUEN, SANIEREN UND ENERGIESPAREN | Bauen im Landkreis Donau-Ries 22

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