Älter werden in Duisburg

128 Angebote zur Unterstützung im Alltag Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse im Wege der Kostenerstattung geltend machen. Monatliches Budget dafür ist der Entlastungsbetrag von 125 € sowie ein bis zu 40-prozentiger Umwandlungsanspruch des ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs gemäß § 45a Abs. 4 SGB XI (fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach). Solche Unterstützungsangebote im Alltag sind ÌÌ Betreuungsangebote für Pflegebedürftige ÌÌ Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfe bei der Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Unterstützung) ÌÌ Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag, z. B. Begleitung zum Arzt, zu Freizeitaktivitäten ÌÌ Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen (diese Angebote richten sich direkt und ausschließlich an diese Personengruppe), z. B. persönlicher Ansprechpartner zur Informations- und Wissensvermittlung (Beratung und begleitende Hilfe) oder ÌÌ Entspannungs- und Bewegungsangebote Auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) finden Sie weitere Informationen unter www.mags.nrw bzw. www.mags.nrw/unterstuetzung-im-alltag Angebotsfinder Um Ihnen die Suche nach einem passenden nach Landesrecht anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag (nach §4 AnFöVO) zu erleichtern, gibt es den Angebotsfinder: www.angebotsfinder.nrw.de Hier können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl/Ihres Wohnortes Ihre ortsnahen Angebote zur Unterstützung im Alltag finden. Fortsetzung des Textes auf der nächsten Seite

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